5.4 Ozon in der Außenluft nach Messstationen
Eckdaten
Merkmal | Jahresmittel | Wert |
---|---|---|
Höchster Wert: Fichtelberg | in µg/m3 | 78 |
Niedrigster Wert: Leipzig-Mitte | in µg/m3 | 42 |
Datenquelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abteilung Klima, Luft, Lärm, Strahlen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Unterrichtung der Öffentlichkeit / Berichtspflichten
Aktuelle Messwerte unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/uebersicht.aspx
und im MDR-Videotext Seite 521 bis 523
Jährliche Berichtspflicht (Veröffentlichung unter :https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/5693.htm
Datenrecherche unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/Recherche.aspx
Keine Vergleichbarkeit mit Indikatoren der WHO, da die WHO einen bevölkerungsbezogenen Gewichtungsfaktor benutzt. Ab 2002 besteht jedoch eine Vergleichbarkeit auf EU-Ebene (siehe Definition). Die EU wird Indikatoren zu Outdoor air führen. Eine Vergleichbarkeit mit Indikatoren der OECD ist nicht gegeben.
Der Indikator ist mit dem bisherigen Indikator 5.7 voll vergleichbar. Hinzugenommen wurde die Häufigkeit der EU-Grenzwertüberschreitungen.
Kommentar
Indikator 5.4 wird als Länderindikator geführt. Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.
Grundlage der Beurteilung von Ozon in der Außenluft ist die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese wurde mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstgrenzen - 39. BImSchV) vom 02.August 2010 in deutsches Recht umgesetzt.
Der Zielwertewert zum Schutz der menschlichen Gesundheit
beträgt 120 µg/m² als höchster Achtstundenwert eines Tages bei 25 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr, gemittelt über drei Jahre.
Schwellenwerte
Der Schwellenwert zur Information der Öffentlichkeit über kurzfristige akute Ozonbelastungen beträgt: 180 µg/m³ (Stundenmittelwert)
Die Alarmschwelle zur Information der Öffentlichkeit über kurzfristige akute Ozonbelastungen beträgt: 240 µg/m³ (Stundenmittelwert)
Entstehung und Gesundheitsrisiken
Hohe Ozon-Konzentrationen entstehen bei länger anhaltenden Hochdruckwetterlagen mit Temperaturen über 30 °C und intensiver Sonneneinstrahlung durch chemische Reaktionen aus den Vorläufersubstanzen Stickstoffdioxid und flüchtigen Kohlenwasserstoffverbindungen. Dabei ist die Ozonbelastung in ländlichen Gebieten und im Mittelgebirge aufgrund der geringen Abbaurate des Ozons durch andere Schadstoffe und der Höhenlage am stärksten.
Erhöhte Ozonkonzentrationen können beim Menschen Einschränkungen der Lungenfunktion hervorrufen. Körperliche Anstrengung, verstärken die Wirkungen. Personen, die besonders empfindlich auf Ozon reagieren, wie z. B. Asthmatikern, wird empfohlen, ungewohnte, körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden.
Überwachung
Die Außenluftkonzentrationen werden vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durch kontinuierliche Messungen (Basis: Stundenmittelwerte) an ortsfesten Messstationen überwacht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert. Bei möglichen Überschreitungen der Schwellenwerte erfolgt eine automatische Benachrichtigung der Medien.
Die Überwachung wurde 2015 an 17 Messstationen durchgeführt, davon an einer verkehrsnahen Messstation, an je acht Stationen im städtischen und im ländlichen Hintergrund.