8.22 Hebammen und Entbindungspfleger in ambulanten und stationären Einrichtungen
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Insgesamt | Ambulant tätig | Im Krankenhaus fest angestellt |
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Hebammen und Entbindungspfleger | Anzahl | 1.382 | 740 | 642 |
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Datenquelle: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Umlagedaten Hebammen/Entbindungspfleger;
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
Letzte Aktualisierung: 05.03.2024
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Datenquelle
Der vorliegende Indikator ist mit dem WHO-Indikator 5351 275209 Number of midwives (physical persons) vergleichbar. Hebammen und Entbindungspfleger sind im OECD-Indikator Practising nurses enthalten. Für den EU-Indikatorensatz ist der Indikator Midwives employed per 100 000 population vorgesehen.
Der Indikator ist mit dem bisherigen Indikator 8.11 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 nicht vergleichbar, da in diesem seit 1997 nur die stationär tätigen Hebammen bzw. Entbindungspfleger aus der Krankenhausstatistik aufgeführt wurden. Im neuen Indikator wird die Gesamtzahl der Hebammen/Entbindungspfleger je 1 000 Geborene berechnet.
Periodizität
jährlich,31.12
Validität
Bei bestehender Meldepflicht kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistikverordnung (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden. Die ambulant tätigen Hebammen bzw. Entbindungspfleger sind im vorliegenden Indikator zu gering ausgewiesen, da nur von Hebammen geleitete Einrichtungen erfasst sind.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen bezogen auf die fertile weibliche Bevölkerung zwischen 15 und 44 Jahren bzw. auf die Geborenen des Berichtsjahres. Im Zuge der ersten Novellierung der Krankenhausstatistikverordnung, die am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist, werden nur noch festangestellte Hebammen und Entbindungspfleger ausgewiesen. Neu hinzugekommen ist der nachrichtliche Ausweis von Beleghebammen/-entbindungspflegern.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Der Indikator 8.22 ist ein Gradmesser der geburtshilflichen Versorgung im ambulanten und stationären Bereich.
Die Berufsbezeichnung Hebamme bzw. Entbindungspfleger darf nach dem Hebammengesetz nur führen, wer im Besitz einer Anerkennung als Hebamme oder Entbindungspfleger ist. Hebammen bzw. Entbindungspfleger können freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis tätig sein. Im Indikator 8.22 werden voll- und teilzeitbeschäftigte Personen ohne Umrechnung auf Vollkräfte gezählt. Ambulant tätige Hebammen/ Entbindungspfleger können nur als Leiter/-innen von Betrieben (Unternehmer/-innen) ausgewiesen werden. Die im Krankenhaus festangestellten Hebammen/Entbindungspfleger und die Anzahl der Beleghebammen/-entbindungspfleger sind der Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten entnommen.
Zur Gewährleistung einer Vergleichbarkeit werden die ambulant tätigen und im Krankenhaus tätigen Hebammen/Entbindungspfleger auf die fertile weibliche Bevölkerung zwischen 15 und 44 bezogen. Die Kennziffer Hebammen/Entbindungspfleger je 1 000 Geborene stellt eine auf die Bevölkerung bezogene Versorgungskennziffer dar.