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    Die Gesundheitsberichterstattung stellt Daten zur gesundheitlichen Lage der Bevölkerung dar. Es werden die demographische Entwicklung, die sozialen, ökonomischen und Umweltbedingungen und die Ressourcen, die Inanspruchnahme sowie die Ausgaben und Kosten von Leistungen der Gesundheitsversorgung betrachtet.

    Das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen veröffentlicht diese Daten im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt. 

    Wir danken allen Institutionen und Organisationen, die zu dieser umfangreichen Indikatorensammlung Daten bereitstellen.

    Sie haben Fragen?

    Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

    E-Mail: buergerbeauftragte@sms.sachsen.de

    Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

    E-Mail: info@statistik.sachsen.de

    Gesundheitsindikatoren

    Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) hat im Mai 2003 die Dritte überarbeitete Fassung des Indikatorensatzes für die Gesundheitsberichterstattung der Länder als neue Grundlage der Länder-Gesundheitsberichterstattung beschlossen. Alle Indikatoren folgen der Systematik nach Bundes-, Kern- und Länderindikatoren.

    Bundesindikatoren werden vom Statistischen Bundesamt, dem Robert-Koch-Institut und anderen Datenhaltern auf Bundesebene berechnet und dort vorgehalten. Bundesindikatoren werden in der Regel verwendet, wenn keine Länderdaten zur Verfügung stehen.

    Kernindikatoren sollen von allen Bundesländern vorgehalten werden. Sie sollten EU-kompatibel sein. Kernindikatoren überwiegen von der Bedeutung gegenüber den Länderindikatoren und sollen grundsätzlich zwischen den Ländern vergleichbar sein.

    Länderindikatoren können zusätzlich in den Ländern geführt werden, wenn dafür gesundheitspolitische Prioritäten bestehen. Indikatoren im Regionalvergleich werden grundsätzlich als Länderindikatoren geführt.

    Hinweis Indikatornummer mit Zusatz »z«

    Tabellen, die nicht mit dem Indikatorensatz identisch sind, auf deren Inhalt aber nicht verzichtet werden soll (z. B. Indikator (L) 3.57z »Ausgewählte Befunde bei Schulaufnahmeuntersuchungen in Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen«).

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