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10.1 Gesundheitsausgaben in Deutschland und Sachsen

Eckdaten

2021
Merkmal Mrd. EUR
Gesundheitsausgaben in Deutschland  474.134
Gesundheitsausgaben in Sachsen 22.405

       
Datenquelle: Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes (www.gbe-bund.de) und Gesundheitsausgabenrechnung der Länder (www.statistikportal.de/de/ggrdl); Berechnungsstand: April 2022

Letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistische Landesämter

Statistisches Bundesamt

Datenquelle

Gesundheitsausgabenrechnung der Länder

Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes

Arbeitskreis VGR der Länder

Die Gesundheitsausgabenrechnung der Länder orientiert sich im Wesentlichen an der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und wurde von der AG GGRdL unter Federführung des Statistischen Landesamtes Sachsen in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt entwickelt. Die Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und der Länder orientiert sich an dem „System of Health Accounts“, welches von der OECD, der  WHO und Eurostat zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit empfohlen wird und einen einheitlichen Rahmen für die Begriffsabgrenzungen, Gliederungsmerkmale und Zuordnungskriterien in nationalen Gesundheitsausgabenrechnungen bereitstellt. Grundlage des „Systems of Health Accounts“ ist die Gliederung der Gesundheitsausgaben in einer dreidimensionalen Klassifikation nach Leistungsarten (functions), Einrichtungen (providers) und Ausgabenträgern (sources of funding).

Periodizität

Jährlich

Validität

Das methodische Vorgehen zur Ermittlung der Gesundheitsausgaben nach Ausgabenträgern erfolgt in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Datenquellen.

Sind länderspezifische Informationen vorhanden, werden diese direkt in die Gesundheitsausgabenrechnung der Länder übernommen. Sind dagegen nur Sekundärinformationen vorhanden, werden diese zur Ermittlung der Gesundheitsausgaben für den entsprechenden Ausgabenträger herangezogen. In diesem Fall werden die länderspezifischen Informationen des Ausgabenträgers eines Bundeslandes zum Bundeswert ins Verhältnis gesetzt und auf die in der Gesundheitsausgabenrechnung Deutschland für den Ausgabenträger ausgewiesenen Gesundheitsausgaben übertragen. Fehlen länderspezifische Primär- oder Sekundärinformationen gänzlich, werden die Gesundheitsausgaben der Länder durch eine Disaggregation der Bundeswerte anhand des Anteils an der Gesamtbevölkerung ermittelt.

Für die Träger gesetzliche Krankenversicherung, soziale Pflegeversicherung und weite Bereiche der öffentlichen Haushalte sind länderspezifische Daten Vorhanden. So können etwa die Ausgaben für die Hilfe zur Gesundheit und die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen aus der Sozialhilfestatistik direkt in die Gesundheitsausgabenrechnung der Länder übernommen werden. Länderspezifische Besonderheiten können hier sehr gut abgebildet werden. Mit etwa 70 Prozent im Bundesdurchschnitt ist der Anteil dieser Träger an den gesamten Gesundheitsausgaben besonders hoch.

Für die Ausgabenträger private Krankenversicherung, Arbeitgeber und die privaten Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck sind nur sekundäre Daten vorhanden. Zum Beispiel wird die beim Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder abrufbare Anzahl der Arbeitnehmer am Arbeitsort zur Berechnung der Gesundheitsausgaben der Arbeitgeber verwendet. Auch hier können noch länderspezifische Besonderheiten abgebildet werden.

Für die gesetzliche Rentenversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung sind weder Primär- noch Sekundärinformationen vorhanden. Die Ausgaben dieser Träger werden mittels Disaggregation der Bundeswerte ermittelt. Länderspezifische Besonderheiten können dadurch nicht abgebildet werden. Der Anteil der Ausgaben, die über die Bevölkerungsanteile ermittelt werden an den gesamten Gesundheitsausgaben ist mit etwa 3 Prozent im Bundesdurchschnitt relativ niedrig.

Insgesamt kann eingeschätzt werden, dass die für die einzelnen Bundesländer ermittelten Ergebnisse die Länder spezifischen Besonderheiten gut abbilden. 
 

Kommentar

Die Gesundheitsausgabenrechnung ist neben der Gesundheitspersonalrechnung sowie dem Wertschöpfungsansatz zur Gesundheitswirtschaft ein Schwerpunkt der Arbeiten zu den Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen auf Länderebene.

Die Gesundheitsausgabenrechnung wurde für die Bundesebene erstmalig für das Jahr 1992 entwickelt und schließt die Ermittlung der Ausgaben im Gesundheitswesen nach Leistungsarten, Einrichtungsarten und Ausgabenträgern ein.

Die für den Bund entwickelte Gesundheitsausgabenrechnung diente als Ansatz für die Entwicklung einer Methodik zur Umsetzung auf Länderebene. Die Bundesmethodik konnte nicht direkt übernommen werden, da bestimmte Informationen nur auf Bundesebene verfügbar sind. Zugleich sollten länderspezifische Sachverhalte abgebildet werden.

Seit 2010 wird im Rahmen der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder an der Etablierung eines länderübergreifenden Ansatzes gearbeitet. Im Statistischen Landesamt Sachsen wurde parallel zur Präzisierung der Methodik ein Rechenwerk erarbeitet, auf dessen Grundlage im Jahr 2014 erstmalig Berechnungen zur Gesundheitsausgabenrechnung auf Länderebene für die Jahre 2008 bis einschließlich 2012 für die Mitglieder der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder erfolgten. Seit dem Jahr 2017 werden Ergebnisse für alle Bundesländer veröffentlicht. An der Verfeinerung der Methodik und an Verfahren zur Verbesserung der länderspezifischen Datengrundlage wird weiterhin gearbeitet.

Der Indikator ist ein Prozessindikator.
 

Eine der wichtigsten Kennziffern der Gesundheitsausgabenrechnung ist der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt. Dieser Anteil setzt die Gesundheitsausgaben, d.h. die konsumierten Gesundheitsgüter und -dienstleistungen in Bezug zum Wert aller produzierten Waren und Dienstleistungen einer Berichtsperiode (ohne Vorleistungen). Die Entwicklung dieser Kennziffer ist vor dem Hintergrund der Entwicklung  der Gesundheitsausgaben insgesamt sowie des Bruttoinlandsproduktes zu betrachten.

Die Gesundheitsausgabenrechnung ermittelt den gesamten volkswirtschaftlichen Ressourcenverbrauch, der im Laufe eines Jahres für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit aufgewendet wurde. 
Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Ausgaben für Forschungs- und Ausbildungsleistungen, den Ausgleich krankheitsbedingter Folgen und Einkommensleistungen werden dem erweiterten Leistungsbereich des Gesundheitswesens zugeordnet. Diese Positionen werden aus methodischen Gründen lediglich am Rande der eigentlichen Gesundheitsausgabenrechnung nachrichtlich ausgewiesen.

Als Ausgabenträger werden in der Gesundheitsausgabenrechnung alle öffentlichen und privaten Institutionen bezeichnet, die Leistungen für die Gesundheit finanzieren. Das sind in Deutschland die öffentlichen Haushalte, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die private Krankenversicherung, die Arbeitgeber sowie die privaten Haushalte und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck.

Das Bruttoinlandsprodukt  bezieht sich auf die gesamte wirtschaftliche Leistung entsprechend dem System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Bundes und der Länder.
 

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