11.2 Kostenstrukturanalyse je Praxisinhaber einer Zahnarztpraxis in den alten und neuen Bundesländern
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Alte Bundesländer | Neue Bundesländer |
---|---|---|---|
Einnahmen aus selbständiger zahnärztlicher Tätigkeit | EUR | 631.700 | 479.600 |
Betriebsausgaben | EUR | 421.100 | 311.400 |
Einnahmen-Überschuss | EUR | 210.600 | 168.200 |
Honorarumsatz pro Behandlungsstunde | EUR | 387 | 294 |
Datenquelle: Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Kostenstrukturanalyse für Zahnarztpraxen
Letzte Aktualisierung: 18.01.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
Datenquelle
Kostenstrukturanalyse für Zahnarztpraxen
Zahnärzte-Praxis-Panel-Erhebung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, EU- oder OECD-Indikatoren.
Mit dem Indikator 11.2 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 ist der Indikator nur bedingt vergleichbar, da zur Berechnung eine neue Methodik der KZBV verwendet wird.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Datengrundlage ist eine jährliche Kostenstrukturerhebung bei den Zahnärztinnen und Zahnärzten. Aufgrund der Größe des Rücklaufs und des verwendeten Hochrechnungsrahmens haben die Ergebnisse eine hohe Validität.
Kommentar
Die Auswertungsergebnisse wurden unterteilt nach alten und neuen Bundesländern und für Zahnärztinnen/Zahn-ärzte und Kieferorthopädinnen/-orthopäden gemeinsam erstellt. Publizierte Auswertungen liegen nicht nach den 16 Bundesländern vor. Ab 2017 hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung die Erhebung der Daten an das Zentralinstitut für die ärztliche Versorgung abgegeben, das die Daten in einer neuen, methodisch als Zahnärzte-Praxis-Panel angelegten Erhebung erhebt. Da sich die Erhebung jeweils über zwei Jahre erstreckt, werden im Berichtsjahr jeweils auch die Zahlen des Vorjahres angepasst. Die Zahlen ab 2017 sind daher mit denen der Vorjahre nur eingeschränkt vergleichbar. Mit dem Indikator 11.1 Kostenstruktur-analyse in der Arztpraxis, ausgewählte Berufe besteht wegen methodischer Unterschiede keine Vergleichbarkeit.
Es handelt sich um einen Prozessindikator.
Der Indikator dient der Übersicht über die Einkommenssituation von Zahnärztinnen und Zahnärzten.
Die Einnahmen aus selbständiger zahnärztlicher Tätigkeit werden entweder über die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen vereinnahmt (vertragszahnärztliche Tätigkeit ohne Eigenanteile der GKV-Versicherten) oder nicht über die KZV vereinnahmt (privatzahnärztliche Tätigkeit und Eigenanteile der GKV-Versicherten).
Die Betriebsausgaben beinhalten Personal- und sonstige Ausgaben. Der Betriebsausgabenanteil ist ein Quotient und wird durch die Division der gesamten Betriebsausgaben durch die Einnahmen ermittelt und bezieht sich auf alle Bereiche der Praxistätigkeit. Der Einnahmen-Überschuss aus zahnärztlicher Tätigkeit ergibt sich als Ergebnisdifferenz der Einnahmen und Ausgaben der gesamten Praxistätigkeit.
Der Honorarumsatz pro Behandlungsstunde ist die Umrechnung der Summe aus dem Einnahmen-Überschuss und den Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben auf die Behandlungsstunden.
Der Medianwert beinhaltet, dass 50 Prozent der Zahnärztinnen/Zahnärzte über und 50 Prozent der Zahnärztinnen/Zahnärzte unter dem Wert liegen. Nach Abzug der Zahlungen für Vorsorge (Altersvorsorge, Krankenversicherung) und Steuern (Einkommen- und Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, ausgehend von einer/einem verheirateten Zahnärztin/Zahnarzt mit zwei Kindern) vom Median des Einnahmen-Überschusses ergibt sich das verfügbare Einkommen im Jahr, und durch Division durch 13 das monatlich verfügbare Einkommen.
Im Indikator sind die Kieferorthopädinnen/-orthopäden unter den Zahnärztinnen/Zahnärzten subsumiert.