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2.2 Ausländische Bevölkerung in Sachsen am 31. Dezember und im Jahresdurchschnitt nach Geschlecht

Eckdaten

31. Dezember 2022
Ausländische Bevölkerung Einheit Wert
Insgesamt Personen 300.164
Männlich Personen 160.634
Weiblich Personen 139.530

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquellen

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Es gibt keine WHO-, OECD- und EU-Indikatoren mit Angaben zur ausländischen Bevölkerung. Nur teilweise mit dem bisherigen Indikator 2.1a vergleichbar.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Die Ungenauigkeit von Bevölkerungsangaben nimmt mit dem Abstand von vorangegangenen Volkszählungen (Zensus) zu.

Kommentar

Die Basistabelle zur ausländischen Bevölkerung wird pro Kreis/kreisfreier Stadt/(Stadt-)Bezirk der Stadtstaaten als Länderindikator geführt, s. Indikator 2.6. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Ausländische Bevölkerung

Die ausländische Bevölkerung stellt einen Teil der Bevölkerung in Deutschland dar, der sowohl für die Planung der medizinischen Versorgung als auch als Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten und Ratios) bedeutsam ist. Da Struktur und soziale Lage der ausländischen Bevölkerung sich deutlich von der deutschen unterscheiden, ist eine gesonderte Darstellung erforderlich.

Bevölkerung

Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie die der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes erfolgt für die alten Bundesländer und Berlin-West auf der Basis der jeweils letzten Volkszählung (seit 1980: 27. Mai 1970 bzw. 25. Mai 1987). In den neuen Bundesländern und Berlin-Ost basiert die Bevölkerungsfortschreibung von 1980 bis zum 30. September 1990 auf den Volkszählungen vom 1. Januar 1971 bzw. 31. Dezember 1981, seit dem 3. Oktober 1990 auf einer Auszählung des Zentralen Einwohnerregisters der DDR zum gleichen Stichtag. Ab 2011 erfolgt die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes für alle Bundesländer auf Basis der Volkszählung vom 9. Mai 2011 (Zensus 2011).

Durchschnittliche Bevölkerung

Die durchschnittliche Bevölkerung ist das arithmetische Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten; die Monatsdurchschnitte werden aus dem Bevölkerungsstand am Anfang und Ende der Monate berechnet. Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31. Dezember des Vorjahres und am 31. Dezember des Berichtsjahres gebildet werden. Die Abweichungen zwischen beiden Berechnungsmethoden betragen maximal 0,1 %. In den neuen Bundesländern und Berlin-Ost galt bis 1988 die zum 30. Juni fortgeschriebene Einwohnerzahl als Bevölkerungsdurchschnitt. Da der Wert für die durchschnittliche Bevölkerung nicht als Stichtagszahl zum 30. Juni definiert ist, sondern errechnet wird, wurde der früher für diesen Indikator verwendete Begriff mittlere Bevölkerung durch den Begriff durchschnittliche Bevölkerung ersetzt.

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