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2.21 Arbeitslose (Jahresdurchschnitt) in Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht

Eckdaten

2022
Arbeitslose Einheit Sachsen Kreisfreie Städte Landkreise
Insgesamt Personen 118.216 47.098 71.119
Männer Personen 65.331 25.953 39.378
Frauen Personen 52.885 21.144 31.741

          
Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Datenstand: März 2023

Letzte Aktualisierung: 16.06.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Bundesagentur für Arbeit
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Arbeitsmarktstatistik

Mit dem WHO-Indikator 0200 020501 Unemployment rate in % vergleichbar. Vergleichbar mit dem OECD-Indikator Total unemployment. Angaben zum EU-Indikator Total unemployment liegen in vergleichbarer Struktur bei Eurostat vor. Die Indikatoren wurden ergänzt um Angaben zu Ausländern, Jugendlichen und Schwerbehinderten. Indikator 2.20 ist mit den bisherigen Indikator 2.9z und Indikator 2.21 mit dem bisherigen Indikator 2.9 ab dem Jahr 2005 nicht mehr voll vergleichbar.

Periodizität

Jährlich

Validität

Grundsätzlich sind in der Arbeitslosenstatistik nur diejenigen erfasst, die sich als Arbeitsuchende melden. Daneben gibt es verdeckte Arbeitslosigkeit (»Stille Reserve« - Personen, die nicht arbeitslos gemeldet und die nicht in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen aufgefangen sind, die aber unter den gegebenen oder günstigeren Bedingungen eine Erwerbstätigkeit anstreben), die sich der statistischen Erfassung naturgemäß entzieht.

Kommentar

Bei der Interpretation der Daten ist zu beachten, dass es im Zuge der Reformen am Arbeitsmarkt zu Jahresbeginn 2005 Veränderungen bei der statistischen Erfassung gab. Vor allem Vergleiche mit früheren Jahren sind nur eingeschränkt möglich, da sie im Wesentlichen durch die statistischen Effekte der Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe (Hartz-IV-Effekt) geprägt sind.

Die Begriffe Erwerbslose (Mikrozensus) und Arbeitslose (Arbeitsmarktstatistik) sind nicht unmittelbar vergleichbar: Während bei den Arbeitslosen die Meldung bei den Agenturen für Arbeit oder bei dem zuständigen Träger der Grundsicherung als Arbeitsuchender erforderlich ist, ist dies bei den Erwerbslosen nicht von Bedeutung.

Angaben über registrierte Arbeitslose und Arbeitslosenquoten sind aufgrund unterschiedlicher nationaler Definitionen und Erhebungen von "Arbeitslosigkeit" für zwischenstaatliche Vergleiche nur sehr eingeschränkt nutzbar. Vom Statistischen Bundesamt werden deshalb monatlich die Zahl der Erwerbslosen und die Erwerbslosenquote nach den Definitionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) im Rahmen einer Telefonbefragung erhoben. Dabei sind die Erwerbslosen nach dem ILO-Konzept nicht einfach eine Teilmenge der Arbeitslosen nach den Begriffsbestimmungen des SGB. Jedes Konzept erfasst in erheblichem Maße auch Personen, die vom anderen Konzept nicht berücksichtigt werden. Die Unterschiede folgen aus verschiedenen Erhebungsmethoden (Telefonstichprobenbefragung der Bevölkerung versus Meldung bei einer Agentur oder einem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende) und unterschiedlichen Konkretisierungen von Begriffsmerkmalen der Arbeitslosigkeit (z. B. liegt nach dem SGB Arbeitslosigkeit auch dann vor, wenn eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausgeübt wird, während nach dem ILO-Konzept schon eine Wochenstunde Arbeit Erwerbslosigkeit beendet).
Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Arbeitslose

Arbeitslose sind nach § 16 SGB III Personen, die wie beim Anspruch auf Arbeitslosengeld vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, eine versicherungspflichtige Beschäftigung suchen und dabei den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen und sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet haben.

Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten als nicht arbeitslos.

Ab dem Jahr 2005 umfasst die Arbeitslosenstatistik die Personenkreise nach dem SGB III (Arbeitslose, die bei einer Agentur für Arbeit gemeldet sind) und dem SGB II (Arbeitslose, die bei einem Träger der Grundsicherung für Arbeitslose gemeldet sind). Dabei wird die Definition der Arbeitslosigkeit aus dem SGB III beibehalten. Nach § 53 a Abs. 1 SGB II sind Arbeitslose im Sinne dieses Gesetzes erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die die Voraussetzungen des § 16 SGB III in sinngemäßer Anwendung erfüllen.


Als Langzeitarbeitslose gelten alle Personen, die am jeweiligen Stichtag der Zählung 1 Jahr und länger bei den Agenturen für Arbeit oder bei den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II arbeitslos gemeldet waren.

Als arbeitslose Ausländer gelten nichtdeutsche Arbeitsuchende (Ausländer, Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit), die eine Arbeitnehmertätigkeit in der Bundesrepublik Deutschland ausüben dürfen.

Arbeitslosenquoten

Arbeitslosenquoten zeigen die relative Unterauslastung des Arbeitskräfteangebots an, indem sie die Arbeitslosen zu den Erwerbspersonen in Beziehung setzen (Erwerbspersonen = Erwerbstätige + Arbeitslose).

Der Kreis der Erwerbspersonen bzw. der Erwerbstätigen kann unterschiedlich abgegrenzt werden:

1. Arbeitslosenquote bezogen auf alle zivilen Erwerbspersonen: Alle zivilen Erwerbstätigen sind die Summe aus den abhängigen zivilen Erwerbstätigen sowie Selbstständigen und mithelfenden Familienangehörigen.

2. Arbeitslosenquote bezogen auf die abhängigen zivilen Erwerbspersonen: Der Nenner enthält nur die abhängigen zivilen Erwerbstätigen, d. h. die Summe aus sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (einschließlich Auszubildende), geringfügig Beschäftigten und Beamten (ohne Soldaten).

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (§ 2 Abs. 2 SGB IX) sowie Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

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