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2.9 Bevölkerungsentwicklung in Sachsen

Eckdaten

31. Dezember 2022
Merkmal Einheit Insgesamt Deutsche Ausländerinnen und Ausländer
Bevölkerungszunahme bzw. Bevölkerungsabnahme  Personen 43.150 -27.573 70.723
Überschuss der Lebendgeborenen bzw. Gestorbenen  Personen -30.735 -33.169 2.434
Überschuss der Zuzüge bzw. Fortzüge Personen 74.546 3.065 71.481

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquellen

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Wanderungsstatistik

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Der bisherige GMK-Indikator 2.15 beinhaltete Wanderungen mit den Angaben Zuzüge, Wegzüge und Saldo nach Kreisen. Dieser Indikator fällt als kommunaler Indikator weg, dafür wurden Ausländer in den Indikator aufgenommen. Die Länder können zusätzlich den bisherigen Indikator 2.15 weiterführen.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Statistik der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2011 und der Wanderungsstatistik entnommen. Die Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig.

Kommentar

Der Indikator zeigt, in welchem Maße die Veränderungen in der Bevölkerung durch Geburten und Sterbefälle bzw. durch Wanderungsbewegungen beeinflusst werden. Für das Bevölkerungswachstum sind zunehmend positive Wanderungssalden ausschlaggebend, während Geburtenüberschüsse eine unwesentliche Rolle spielen und meistens nur auf kommunaler Ebene Bedeutung haben. Bevölkerungszunahme hängt überwiegend mit Außenwanderungsüberschüssen zusammen. Es werden Stichtagszahlen zum 31. Dezember des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Bevölkerungsentwicklung

Wohnungs- und Arbeitsmärkte, aber auch die administrativ beeinflussten Wanderungsströme von Deutschen und Ausländern sind neben dem Geburten- bzw. Sterbeüberschuss wichtige Einflussfaktoren, die zu einer Zu- oder Abnahme der Bevölkerung in den Kommunen führen. Die Kenntnis und Beachtung der Bevölkerungsentwicklung ist eine wichtige Grundlage für die Planung und Organisation der medizinischen Versorgung. In jedem Berichtsjahr werden auf kommunaler Ebene im Rahmen des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529) Abgänge und Zugänge der Bevölkerung registriert und daraus die Bevölkerungsentwicklung berechnet.

Bevölkerung

Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie die der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).

Natürlicher Bevölkerungssaldo

Der natürliche Bevölkerungssaldo errechnet sich aus den Zu- und Abgängen (Geburten und Sterbefälle).

Wanderungssaldo

Der Wanderungssaldo ergibt sich aus der Differenz der Zu- und Fortzüge über die Landesgrenze des jeweiligen Bundeslandes.

Bevölkerungszu- bzw. -abnahme

Die Summe aus natürlichem Bevölkerungssaldo und Wanderungssaldo ergibt den Wert der Bevölkerungszu- bzw. -abnahme.

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