3.36 Medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
---|---|---|---|---|
Insgesamt | Anzahl | 38.609 | 11.454 | 27.154 |
Männlich | Anzahl | 18.175 | 5.250 | 12925 |
Weiblich | Anzahl | 20.434 | 6.204 | 14.229 |
Sachsensumme kann nicht zuordenbare alte Kreisangaben enthalten.
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Datenquelle
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Der Indikator wird neu in den Indikatorensatz aufgenommen.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Es besteht für alle Rehabilitationsleistungen Berichtspflicht, so dass von einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme des VDR gewährleistet.
Kommentar
Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich nur auf aktiv Versicherte, d. h. die Altersgruppen bis 64 Jahre. Demzufolge beziehen sich die Morbiditätsangaben nur auf Personen im berufsfähigen Alter. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Medizinische Rehabilitation
Die medizinische Rehabilitation ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Versorgung. Ihr Ziel ist es, den Auswirkungen einer Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung auf die Erwerbsfähigkeit der Versicherten entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit der Versicherten oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern oder sie möglichst dauerhaft in das Erwerbsleben wieder einzugliedern. Die Leistungen zur Teilhabe haben Vorrang vor Rentenleistungen, die bei erfolgreichen Leistungen zur Teilhabe nicht oder voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erbringen sind.
Rehabilitative Maßnahmen
Rehabilitative Maßnahmen werden unterteilt in medizinische, berufsfördernde und soziale Rehabilitation zur Teilhabe. Die medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen werden als stationäre, ambulante oder gemischt stationär/ambulante Behandlungen durchgeführt. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss an eine stationäre Behandlung, und Entwöhnungsbehandlungen.
Leistungsträger
Leistungsträger können die Rentenversicherungen, die Krankenversicherungen, die Unfallversicherungen, die Sozialämter oder die Versorgungsämter sein. Der jeweils zuständige Versicherungsträger ergibt sich aus dem Versicherungs- bzw. Berufstätigkeitsstatus des Versicherten und dem die Rehabilitationsmaßnahme auslösenden Erkrankungsgeschehen bzw. dessen Ursache.
Im vorliegenden Indikator werden nur die Rehabilitationsleistungen des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) dargestellt, die ca. 55 % aller Rehabilitationsleistungen erfassen. Ca. 70 % der Rehabilitationsleistungen betreffen die medizinische Rehabilitation. Häufige Rehabilitationsmaßnahmen sind z. B. Anschlussheilbehandlungen im Anschluss an eine stationäre Behandlung, Kinderheilbehandlungen und Entwöhnungsbehandlungen.