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3.55 Perinatale Sterbefälle

Eckdaten

2022
Merkmal Kinder
Lebendgeborene 29.331
Totgeborene 112
Perinatale Sterbefälle 142
Perinatale Sterbefälle je 1.000 Geborene 4,8

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

Nicht vergleichbar mit dem WHO-Indikator 1170 070403 Perinatal deaths per 1000 births, in den Totgeborene und verstorbene Säuglinge mit einem Geburtsgewicht ab 1 000 g eingehen. Indikatoren zur Perinatalsterblichkeit sind in den OECD- und EU-Indikatorensätzen enthalten. Die unterschiedlichen Definitionen sind zu beachten.

Im bisherigen Indikatorensatz bezog sich der Indikator 3.6 auf die perinatale Sterblichkeit. In der revidierten Fassung von 1996 entfiel er, da die perinatale Sterblichkeit im Indikator 3.12 Vermeidbare Sterbefälle enthalten war.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Ab 1.4.1994 kommt es durch eine Änderung im Personenstandsgesetz zu einer neuen Abgrenzung zwischen Totgeburten und Fehlgeburten: Das Mindestgeburtsgewicht für eine Totgeburt beträgt seither 500 g (vorher 1 000 g). Totgeborene Kinder mit einem niedrigeren Geburtsgewicht gelten als Fehlgeburt.

Für die nationalen Perinatalstatistiken werden alle Feten und Totgeborenen mit einem Geburtsgewicht von mindestens 500 g (das entspricht einer Schwangerschaftsdauer von 22 Wochen oder 25 cm Körperlänge) einbezogen sowie die Verstorbenen bis zum 7. Lebenstag. In Standard-Perinatalstatistiken für internationale Vergleiche gehen nach Festlegung der WHO (ICD-10) nur Totgeborene sowie bis zum 7. Lebenstag verstorbene Säuglinge mit einem Geburtsgewicht ab 1 000 g ein.

Bei Vergleichen der perinatalen Mortalität ist die Definition bei den Angaben zu prüfen, da es weitere Definitionen gibt, die sich z. B. auf perinatale Sterbefälle von Lebendgeborenen plus der abgegangenen Feten (Spontanaborte, Totgeburten) nach der 28. Schwangerschaftswoche je 1 000 lebend und tot geborene Kinder beziehen.

Die Angaben zur perinatalen Mortalität in Deutschland gelten als valide.

Kommentar

Das Alter der verstorbenen Säuglinge wird in vollendeten Tagen dargestellt, d. h. für die perinatalen Sterbefälle von 0 bis 6 Tage. Diese Schreibweise ist international üblich. In Deutschland wird bisher auch die Schreibweise von 0 bis unter 7 Tage verwendet. Beide Begriffe sind identisch.

Mit zunehmenden Versorgungsmöglichkeiten in der Neonatologie wie z. B. Einsatz von Faktoren zur Lungenreifung bei Frühgeborenen haben sich die Überlebenschancen von Lebendgeborenen mit einem extrem niedrigen Geburtsgewicht (unter 1 000 g) wesentlich verbessert. Ergänzend sollte die Neonatalsterblichkeit (Tag 1 - 27 einschließlich) bzw. die späte Neonatalsterblichkeit (Tag 7 - 27 einschließlich) mit betrachtet werden, um ein Verschieben des Todeszeitpunkts von einem verbesserten langfristigen Überleben trennen zu können.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Perinatale Sterbefälle

Perinatale Sterbefälle zählen zu vermeidbaren Sterbefällen, deshalb ist eine Darstellung im Zeitverlauf als Kriterium für die allgemeine Qualität der Lebensverhältnisse der Bevölkerung und den Stand der medizinischen Betreuung unerlässlich. Ursachen der perinatalen Sterblichkeit hängen mit der sozialen Lage der Mutter, gesundheitsriskantem Verhalten, aber auch mit den Möglichkeiten der gesundheitlichen Vorsorge und der medizinischen Betreuung zusammen.

Die perinatale Sterberate ergibt sich aus der Zahl der totgeborenen Feten mit einem Geburtsgewicht von 500 g und darüber oder, falls Angaben für das Geburtsgewicht fehlen, einer Schwangerschaftsdauer von 22 vollendeten Wochen oder einer Scheitel-Fersen-Länge von 25 cm und mehr plus der Zahl der frühneonatalen Sterbefälle (0 - 6 Tage) bezogen auf 1 000 Geborene (Summe der Lebend- und Totgeborenen).

Die Angaben der Lebendgeborenen und der perinatal verstorbenen Säuglinge sind auf den Wohnort der Mutter bezogen.

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