3.77 Gestorbene infolge ausgewählter bösartiger Neubildungen nach Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|---|
Sterbefälle infolge bösartige Neubildung insgesamt | Anzahl | 12.884 | 7.323 | 5.561 |
Sterbefälle infolge bösartige Neubildung insgesamt je 100.000 Einwohner/-innen | Anzahl | 315,2 | 363,7 | 268,1 |
Sterbefälle infolge bösartige Neubildung der Lunge | Anzahl | 1.960 | 1.360 | 600 |
Sterbefälle infolge bösartige Neubildung der Brust | Anzahl | 918 | 11 | 907 |
Sterbefälle infolge bösartige Neubildung der Prostata | Anzahl | 858 | 858 | x |
Letzte Aktualisierung: 20.01.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Todesursachenstatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Vergleichbar mit den WHO-Indikatoren 1520 100102 SDR, malignant neoplasms, all age/100 000, 1540 100201 SDR, trachea, bronch/lung cancer, all age/100 000, 1560 100302 SDR, cancer of cervix, all age/100 000, 1590 100502 SDR, malignant neoplasm female breast, all age/100 000. Vergleichbar mit dem OECD-Indikator Causes of mortality, malignant neoplasms kodiert nach ICD-9 (140 - 208) und mit EU-Indikatoren zu Mortality, diseases/disorders of large impact, Numbers of deaths, Crude death rates, Standardised death rate.
Der bisherige GMK-Indikator 3.8 und die vertiefende Tabelle zu 3.13 sind mit dem vorliegenden Indikator vergleichbar. Die Kodierung wurde auf die ICD-10 umgestellt.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommunen und des Bundeslandes eingehen, in der/dem sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen Landesämtern. Daten über die Krebssterblichkeit gelten als ausreichend zuverlässig. Aufgrund der unikausalen Auswertung von Krankheiten, die zum Tode geführt haben, sind vor allem bei älteren Personen Ungenauigkeiten in der Kodierung möglich.
Kommentar
Die im Indikator ausgewiesenen ausgewählten bösartigen Neubildungen sind identisch mit den in den Indikatoren 3.69 und 3.76 aufgeführten Inzidenzraten und Rentenzugangsraten. Insofern lässt sich abschätzen, welches Gewicht die ausgewählten bösartigen Neubildungen bei den Neuerkrankungen und Rentenzugängen haben.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Geschlechtsspezifische Sterbeziffer
Geschlechtsspezifische Sterbeziffern zu bösartigen Neubildungen machen die geschlechtsspezifische Sterblichkeit infolge ausgewählter Krebserkrankungen und den Gesamtanteil an der Sterblichkeit deutlich. Sie geben die Anzahl der Gestorbenen nach Geschlecht und die Häufigkeit je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner an. Bösartige Neubildungen sind nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die häufigste Todesursache.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen
Der Indikator enthält die Todesfälle und die auf die jeweilige durchschnittliche Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten für sämtliche und ausgewählte Tumorlokalisationen (C00 – C97), darunter des Dick- und Mastdarms (C18 – C21), der Lunge (C33 – C34), das Melanom (C43), der Brust (C50), der Prostata (C61), Hirntumoren (C70 – C72) und bösartige Neubildungen des lymphatischen und blutbildenden Gewebes (C81 – C96), für das Berichtsjahr. Alle bösartigen Erkrankungen nach der geltenden ICD-10 kodiert. Zusätzlich erfolgte eine direkte Altersstandardisierung auf die Europabevölkerung (alt). Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik.