3.81 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Diabetes mellitus nach Alter und Geschlecht
Eckdaten
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von … | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|---|
Diabetes mellitus insgesamt | Anzahl | 76 | 60 | 16 |
Diabetes mellitus insgesamt je 100.000 aktiv Versicherte | Anzahl | 3,9 | 6,0 | 1,7 |
Diabetes mellitus unter 35 Jahren | Anzahl | - | - | - |
Diabetes mellitus 35 bis unter 55 Jahren | Anzahl | 22 | 18 | 4 |
Diabetes mellitus 55 Jahren und älter | Anzahl | 54 | 42 | 12 |
Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
- Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Diabetes mellitus in Sachsen nach Alter und Geschlecht (*.xlsx, 65,16 KB) Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Datenquelle
Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung
Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU. Dieser Indikator wird neu in den Indikatorensatz der Länder aufgenommen.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst. Durch die Deutsche Rentenversicherung Bund erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärztinnen und Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide.
Kommentar
Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge.
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1.1.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten sind ebenfalls verschärft worden.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
Diabetes mellitus
Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit) ist eine Stoffwechselerkrankung, die durch Hyperglykämie auf Basis einer defekten Insulinsekretion, Insulinwirkung oder einer Kombination hieraus charakterisiert ist und mit metabolischen Störungen im Kohlenhydrat-(Glukose-), Fett- und Proteinstoffwechsel einhergeht. Aufgrund ätiologischer und klinischer Kriterien unterscheidet man den Typ-1-Diabetes, der sich im Allgemeinen vor dem 30. Lebensjahr klinisch manifestiert (ca. 5 - 10 % aller Diabetiker), vom so genannten Alters- bzw. Typ-2-Diabetes, dessen Prävalenz in höheren Altersgruppen zunimmt und der mit 90 - 95 % die häufigste Form der Krankheit darstellt. Der Typ-2-Diabetes bleibt nach internationalen Untersuchungen in bis zu 50 % der Fälle über lange Jahre unentdeckt und wird oft erst im Rahmen einer Routine-Laboruntersuchung auffällig.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen
Der Indikator weist die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Diabetes mellitus (E10 - E14) nach Alter und Geschlecht in absoluten Zahlen und als Rate je 100 000 aktiv Versicherte im Berichtsjahr aus. Die Angaben werden auf den Wohnort der Frührentenempfänger bezogen.
Anspruchsvoraussetzungen
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen.
Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.
Es werden Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) dargestellt, dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR).