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3.96 Krankheiten des Atmungssystems nach Geschlecht

Eckdaten

2021
Krankheit des Atmungssystems (J00 - J99) Einheit Insgesamt Weiblich Männlich
Krankenhausfälle Anzahl 57.720 23.752 33.968
Arbeitsunfähigkeitsfälle
der AOK PLUS-Pflichtmitglieder
Anzahl 505.570 275.515 230.055
Medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe unter 65 Jahre Anzahl 872 405 467
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit  Anzahl 202 62 140
Sterblichkeit Anzahl 2.549 981 1.568

          
Datenquellen: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil II - Diagnosen (Patientenwohnort: Sachsen, Krankenhausstandort: Sachsen), Todesursachenstatistik, Bevölkerungsstatistik;
AOK Plus: KG 8-Statistik;
Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung, Statistik über medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen 
AOK PLUS 
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Datenquelle

Krankenhausstatistik, Teil II – Diagnosen 
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes 
KG 8-Statistik der AOK PLUS 
KM 6-Statistik der AOK PLUS 
Todesursachenstatistik 
Bevölkerungsstatistik 
Statistik über abgeschlossene Leistungen zur Teilhabe
Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung

Vergleichbare Indikatoren finden sich bei der WHO mit den Indikatoren 2500 992924 Hospital discharges, respiratory diseases/100 000 population, 2501 992974 Hospital discharges, respiratory diseases. Teilweise vergleichbar mit OECD-Indikatoren Direct expenditures by disease, Discharge rates by diagnostic categories: Diseases of the respiratory system. Es sind keine vergleichbaren EU-Indikatoren vorhanden. Im bisherigen Indikatorensatz bedingt vergleichbar mit dem Indikator 3.27, der anerkannte Berufskrankheiten infolge Asbestose/asbestbedingte Mesotheliom/Lungenkrebs in Verbindung mit Asbestose bzw. allergisch, chemisch-irritativ oder toxisch bedingte obstruktive Atemwegserkrankungen je 100 000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigter enthielt

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Die für den Indikator verwendeten Statistiken zur Arbeitsunfähigkeit, der Krankenhausaufenthalte, zur medizinischen Rehabilitation und zu den Rentenzugängen unterliegen Validitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogrammen und gelten als valide. Die Todesursachenstatistik weist eine ausreichende Qualität auf.

Kommentar

Mit dem Indikator lässt sich abschätzen, welches Gewicht die verschiedenen Krankheiten des Atmungssystems, insbesondere die Infektionen der Atemwege, chronische Krankheiten der unteren Atemwege und die Krankheiten durch exogene Substanzen bei der Morbidität haben. Für den vorliegenden Indikator wird der Bezug zum Wohnort genommen.

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen.

Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Rentenzugängen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.

Krankheiten der Atmungssystems

Atemwegserkrankungen und Krankheiten der Lunge, die sich nur schleichend verschlimmern, werden oft über Jahre kaum bemerkt. Ärztliche Hilfe wird häufig erst dann in Anspruch genommen, wenn die Erkrankung nicht mehr vollständig geheilt und nur noch die Symptome (Luftnot, Husten oder Auswurf) gelindert werden können. Die Prävention von Erkrankungen der Atmungsorgane und eine frühe ärztliche Diagnose spielen deshalb eine entscheidende Rolle.

Das Spektrum der Atemwegserkrankungen erstreckt sich von eher unbedenklichen Infektionen der oberen Atemwege, wie sie beispielsweise im Zusammenhang mit Erkältungen auftreten, über Krankheiten wie die chronische Bronchitis oder das Asthma bronchiale, die die körperliche Leistungsfähigkeit schwer einschränken, bis zu akuten Krankheitszuständen wie Lungenentzündung.

Einen zweiten Ursachenkomplex bilden mit der Atemluft eindringende körperfremde oder reizende Stoffe. Hier sind als Verursacher exogene Substanzen infolge beruflicher Exposition, aber auch vor allem das Rauchen zu nennen.

Einen dritten Ursachenkomplex bilden Fehlsteuerungen der körpereigenen Abwehr angesichts körperfremder Stoffe (Allergien).

Die Krankheiten der Atmungsorgane gewinnen insbesondere für alte und hochbetagte Menschen an Bedeutung und nehmen bei Betrachtung der Sterblichkeitsziffern der Altersgruppe der 65- bis 79-Jährigen und der über 80-jährigen Menschen nach den Krankheiten des Kreislaufsystems und den bösartigen Neubildungen den dritten Rangplatz ein.

ICD 10 - Kapitel X

Der Indikator 3.96 weist die geschlechtsspezifische Erkrankungshäufigkeit der Krankheiten des Atmungssystems (J00 - J99) in der zeitlichen Entwicklung aus.

Inhalt

Im Einzelnen werden nach Geschlecht unterschieden aufgeführt:

  • Krankenhausfälle (alle Altersgruppen von 0 bis 85 und mehr Jahren) inklusive Stundenfälle, d. h. einschließlich der Patientinnen und Patienten, die stationär aufgenommen, aber am gleichen Tag wieder entlassen bzw. verlegt wurden oder verstorben sind,
  • Arbeitsunfähigkeitsfälle der AOK PLUS,
  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, die von den Rentenversicherungsträgern (ohne Kranken-, Unfallversicherungen, Sozial- oder Versorgungsämter) im Berichtsjahr erbracht wurden (Personen im erwerbsfähigen Alter, d. h. die unter 20- bis 64-Jährigen),
  • Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (voll und teilweise erwerbsgeminderte Personen), wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind und
  • Sterbefälle.

Alle Angaben erfolgen in absoluten Zahlen, je 100 000 Personen der Wohnbevölkerung bzw. der kranken- oder rentenversicherten Bevölkerung und in altersstandardisierten Raten.

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