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5.13 Durch meldepflichtige Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen verletzte und getötete Personen in Deutschland

Eckdaten

2022
Merkmal Einheit Verletzte
Verletzte Personen  Anzahl 29
Getötete Personen  Anzahl   -

          
Datenquelle: Umweltbundesamt (UBA): Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA): Datenbank der ZEMA
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Umweltbundesamt (UBA): Zentrale Melde- und Auswertungsstelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)
Statistisches Bundesamt (Destatis)

Datenquelle

Datenbank der ZEMA
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Es gibt keinen vergleichbaren Indikator im HFA-21-Indikatorensatz der WHO, jedoch vergleichbar mit dem Indikator: Chem_E1: Mortality from chemical accidents des Environmental Health Indicator Set der WHO.

Es gibt keinen vergleichbaren OECD-Indikator. Die EU wird Indikatoren zu Accidents related to work führen. Aufgrund der Definitionen (s. o.) besteht ggf. Vergleichbarkeit auf EU-Ebene.

Periodizität

Jährlich

Kommentar

Der Indikator wird aufgrund der niedrigen Zahl der Ereignisse als Bundesindikator geführt.

Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.

Betriebe, in denen bestimmte gefährliche Stoffe ab festgelegten Mengenschwellen vorhanden oder vorgesehen sind und Anlagen, bei denen davon auszugehen ist, dass solche Stoffe bei einem außer Kontrolle geratenen industriellen chemischen Verfahren anfallen, unterliegen der europäischen Richtlinie 2012/18/EU, umgangssprachlich auch Seveso-III-Richtlinie genannt. Sie löste die beiden Vorgänger-Richtlinien zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen „Seveso I“ von 1982 und „Seveso II“ (96/82/EG) von 1997 ab.

In Deutschland wird diese Richtlinie hauptsächlich mit der am 3. Mai 2000 in Kraft getretenen und zuletzt am 19.6.2020 geänderten Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfall-Verordnung - 12. BImSchV) umgesetzt. Die Verordnung unterscheidet zwischen Anlagen, deren Errichtung und Betrieb keiner Genehmigung bedarf und bei denen nur schädliche Umwelteinwirkungen zu verhindern bzw. zu mindern sind, sowie Anlagen, deren Errichtung und Betrieb einer Genehmigung bedarf und bei denen auch „sonstige Gefahren“ relevant sind. Sie legt u.a. Pflichten zur Einhaltung des Standes der Sicherheitstechnik, zur Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems einschließlich der Information der Öffentlichkeit sowie zur Ausarbeitung und Anwendung eines Konzepts zur Verhinderung von Störfällen fest. Für größere Betriebsbereiche gelten sogenannte erweiterte Pflichten; hierzu gehören z. B. ein Sicherheitsbericht und Alarm- und Gefahrenabwehrplan.

Die meisten Vorschriften der Störfallverordnung beziehen sich nicht mehr auf Anlagen, sondern auf Betriebsbereiche. Ein Betriebsbereich ist die Gesamtheit aller Anlagen einer Betreiberin/eines Betreibers innerhalb eines zusammenhängenden Geländes (z. B. innerhalb eines Industrieparks) einschließlich Labore, Technika, Lager, Rohrleitungsnetze, sofern darin gefährliche Stoffe vorkommen (können).

Die gefährlichen Stoffen sind in verschiedene Gefahrenkategorien gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen im Anhang der Störfall-Verordnung genannt.

Datenbank der ZEMA

Im Jahr 1993 hat die Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) im Umweltbundesamt (UBA) ihre Arbeit aufgenommen. In der ZEMA werden alle nach der Störfall-Verordnung  meldepflichtigen Ereignisse erfasst, ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht. Die meldepflichtigen Ereignisse werden entsprechend ihrem Gefahrenpotenzial in Störfälle und in Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs unterteilt. Die systematische Erfassung und Auswertung der Ereignisse soll Erkenntnisse liefern, die als wichtige Grundlage einer Weiterentwicklung des Standes der Sicherheitstechnik dienen.

Zu den Verletzten und Getöteten zählen Beschäftigte der Anlage, Einsatzkräfte (Feuerwehr u. a.) und die Bevölkerung.

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