5.14z Einstufung der mikrobiologischen Qualität der EU-Badegewässer in Sachsen in der Badesaison durch die Europäische Kommission
Eckdaten
Kommune (Auswahl) | Bezeichnung des Wasserkörpers | Einstufung |
---|---|---|
Poehl | Talsperre Poehl | ausgezeichnete Qualität |
Bautzen, Stadt | Talsperre Bautzen | ausgezeichnete Qualität |
Dresden | Speicherbecken Niederwartha | ausgezeichnete Qualität |
Markranstaedt, Stadt | Kulkwitzer See | ausgezeichnete Qualität |
Leipzig, Stadt | Cospudener See | ausgezeichnete Qualität |
Datenquelle: Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Letzte Aktualisierung: 06.05.2024
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Datenquelle
Auswertung gemäß Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung
Periodizität
Jährlich
Kommentar
Grenzwert- und Leitwertregelungen zum Umgang mit hohen Einzelwerten sind bei der Einstufung der Badegewässer seitens der EU mit Umsetzung der neuen Badegewässerrichtlinie 2006/7/EG nicht mehr vorgesehen. Im Erlass zur Umsetzung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Umsetzung der Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung (Sächsische Badegewässer-Verordnung-SächsBadegewVO) vom 15. April 2008 sind für die o.g. mikrobiologischen Parameter vorsorglich Werte definiert, bei denen seitens des Gesundheitsamtes ein Abraten vom Baden erfolgt. Überschreitungen dieser Werte und entsprechende Badeverbote aus Sicht der Gesundheitsvorsorge werden in der statistischen Auswertung der EU für die Qualitätseinstufung nicht hervorgehoben.
Rechtliche Grundlage
Die aktuelle rechtliche Grundlage für die Überwachung der EU-Badegewässer durch die Gesundheitsbehörden in Sachsen bildet die "Sächsische Badegewässerverordnung" vom 15. April 2008 in Umsetzung der EU-Richtlinie 2006/7/EG über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung. Ziel der Badegewässerberichterstattung ist eine langfristige Qualitätseinstufung der Badegewässer nach europaweit einheitlichen Vorgaben, einschließlich der Bewirtschaftung dieser Gewässer. Für die in der EU-Richtlinie geforderte Information der Öffentlichkeit sei an die zuständigen Gesundheitsämter der Landkreise und der kreisfreien Städte bzw. auf die Internetseite des Sächsischen Sozialministeriums Wasserqualität von Schwimmbädern & Badegewässern in Sachsen - Gesundheit verwiesen.
Für die Badesaison ist jährlich der Zeitraum vom 25. Mai bis einschließlich 15. September festgelegt. Die amtliche Überwachung durch die Gesundheitsämter umfasst die vorgeschriebenen Vor-Ort-Begehungen und Badewässerbeprobungen sowie die entsprechenden Laboruntersuchungen der Wasserproben auf die beiden hygienerelevanten mikrobiologischen Indikatorparameter Escherichia coli und Intestinale Enterokkokken.
Jedes Badegewässer wird fünfmal pro Saison beprobt, wobei eine Probennahme kurz vor Beginn der Badesaison und vier während der Saison stattfinden. Nach Abschluss jeder Badesaison übermittelt die Landesuntersuchungsanstalt Sachsen die betreffenden Überwachungsdaten an die EU (Berichtspflicht). Es erfolgt eine Qualitätseinstufung der Gewässer anhand der Auswertung langfristiger Untersuchungszeiträume (Perzentilberechnung). Punktuell nachgewiesene kritische Konzentrationen der genannten mikrobiologischen Parameter finden in der langfristigen Betrachtung der EU und dem jährlich veröffentlichten EU-Badegewässerbericht keine Berücksichtigung.
Neben diesen mikrobiologischen Untersuchungen sind für jedes Gewässer umfangreiche Charakterisierungen der Ökologie, der Zuflüsse und möglicher Verschmutzungsquellen, der Uferbeschaffenheit usw. erforderlich. Anhand dieser Gewässerprofile und der Untersuchungsergebnisse sind die Badegewässer zu bewirtschaften. Der Indikator 5.14 zeigt die Anzahl der sächsischen EU-Badegewässer, die Zuordnung der Gewässer zu einer Kommune und die jährliche Einstufung der Badegewässerqualität durch die EU an.