5.2 Schwefeldioxid in der Außenluft nach Messstationen
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Häufigkeit EU-Grenzwertüberschreitungen 24-Stunden-Mittelwert Grenzwert: 125 µg/m3 |
Häufigkeit EU-Grenzwertüberschreitungen 1-Stunden-Mittelwert Grenzwert: 350 µg/m3 |
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Höchster Wert: Schwartenberg | µg/m3 | 1 | 7 |
Datenquelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abteilung Klima, Luft, Lärm, Strahlen
Letzte Aktualisierung: 04.03.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
Unterrichtung der Öffentlichkeit / Berichtspflichten
Aktuelle Messwerte unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/uebersicht.aspx
und im MDR-Videotext Seite 521 bis 523
Jährliche Berichtspflicht (Veröffentlichung unter :https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/5693.htm)
Datenrecherche unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/Recherche.aspx
Keine Vergleichbarkeit mit Indikatoren der WHO, da die WHO einen bevölkerungsbezogenen Gewichtungsfaktor benutzt. Ab 2002 besteht jedoch eine Vergleichbarkeit auf EU-Ebene (siehe Definition). Die EU wird Indikatoren zu Outdoor air führen. Eine Vergleichbarkeit mit Indikatoren der OECD ist nicht gegeben.
Der Indikator ist mit dem bisherigen Indikator 5.7 voll vergleichbar. Hinzugenommen wurde die Häufigkeit der EU-Grenzwertüberschreitungen.
Kommentar
Indikator 5.2 wird als Länderindikator geführt. Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.
Grundlage der Beurteilung von Schwefeldioxid in der Außenluft ist die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese wurde mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstgrenzen - 39. BImSchV) vom 02.August 2010 in deutsches Recht umgesetzt.
Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit
- Der Stundegrenzwert beträgt 350 µg/m³ bei 24 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr.
- Der Tagesgrenzwert beträgt 125 µg/m³ bei drei zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr
- Die Alarmschwelle beträgt 500 µg/m³, gemessen an drei aufeinander folgenden Stunden.
Entstehung und Gesundheitsrisiken
Schwefeldioxid entsteht überwiegend bei Verbrennungsvorgängen fossiler Energieträger wie Kohle und Öl durch Oxidation des im Brennstoff enthaltenen Schwefels. Seit den 90er Jahren hat das mittlere Belastungsniveau aufgrund der Veränderung der Emissionsstruktur und der Modernisierung der Kraftwerke erheblich abgenommen.
In hohen Konzentrationen reizt Schwefeldioxid die Schleimhäute und kann zu Augenreizungen und Atemwegsproblemen führen.
Überwachung
Die Außenluftkonzentrationen werden vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie durch kontinuierliche Messungen (Basis: Stundenmittelwerte) an ortsfesten Messstationen überwacht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert. Bei möglichen Überschreitungen des Schwellenwertes erfolgt eine automatische Benachrichtigung der Medien.
Die Überwachung erfolgte 2015 an acht Messstationen, davon zwei an verkehrsnahen Messstationen, je 3 Stationen im städtischen bzw. im ländlichen Hintergrund.