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6.19 Ambulante Pflegeeinrichtungen in Sachsen nach Art, Zahl der betreuten Pflegebefürftigen (Größenklassen) und Träger

Eckdaten

2021
Ambulante Pflegeeinrichtungen nach Träger … Einheit Einrichtungen
Insgesamt Anzahl  1.169
private Träger Anzahl  791
freigemeinnützige Träger Anzahl  371
öffentliche Träger Anzahl  7

          
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Pflegestatistik

Letzte Aktualisierung: 20.02.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Pflegestatistik

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren.

Die zweite Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 enthielt keinen vergleichbaren Indikator.

Periodizität

Zweijährlich, 15.12., erstmalig 1999

Validität

Bei der Pflegestatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Die AOK Plus – als Partner bei den Pflegeverträgen – liefert die Adressen der Pflegeeinrichtungen zum 15.12. Da in der Regel alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nachkommen, kann von einer hohen Datenqualität für die Pflegeeinrichtungen des Geltungsbereiches der Pflegestatistik-Vorordnung ausgegangen werden.

Kommentar

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Statistischen Landesämter zum 15.12. des jeweiligen Berichtsjahres.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator gibt einen Überblick über Zahl, Größenklassen, Organisationsform und Trägerschaft der im Land vorhandenen ambulanten Pflegeeinrichtungen.

Die Daten sind Teil der alle zwei Jahre jeweils zum Stichtag 15.12. eines Berichtsjahres (erstmals im Dezember 1999) durchgeführten Pflegestatistik. Die hier erfassten Daten zu ambulanten Pflegeeinrichtungen werden ergänzt durch Daten zu stationären/teilstationären Pflegeeinrichtungen im Indikator 6.20. Sie dienen als Grundlagen für Planungsentscheidungen.

Auskunftspflichtig sind die Träger der Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI.

Ambulante Pflegeeinrichtungen sind selbstständige Einrichtungen mit mindestens einer ausgebildeten Pflegefachkraft, die aufgrund eines Versorgungsvertrages nach SGB XI Pflegebedürftige in ihren Wohnungen pflegen und hauswirtschaftlich versorgen.

Um den Umfang des Versorgungsangebotes darzustellen, werden die Einrichtungen nach Größenklassen, d. h. der Zahl der betreuten Pflegebedürftigen eingeteilt.

Während die Pflege nach SGB XI in eingliedrigen Einrichtungen ausschließlich ambulant geleistet wird, erfolgt sie in mehrgliedrigen Einrichtungen sowohl ambulant als auch teil- und/oder vollstationär.

Die Statistik unterscheidet außerdem nach Einrichtungen ohne andere und mit anderen Sozialleistungen (gemischte Einrichtungen), zu denen z. B. häusliche Krankenpflege oder Haushaltshilfe nach SGB V, Hilfe zur Pflege nach BSHG oder Mobiler Sozialer Dienst gehören.

Im vorliegenden Indikator werden unter ambulanten Pflegeeinrichtungen sowohl eingliedrige als auch mehrgliedrige Einrichtungen verstanden. Die untergeordnete Position eingliedrige Einrichtungen ist eine Teilmenge aller ambulanten Pflegeeinrichtungen unter Ausschluss mehrgliedriger Einrichtungen.

Zu den öffentlichen Trägern gehören Gebietskörperschaften (Bund, Land, Bezirk, Kreis, Gemeinde) oder Zusammenschlüsse solcher Körperschaften und Sozialversicherungsträger. Freigemeinnützige Träger sind Träger der kirchlichen oder freien Wohlfahrtspflege, Kirchengemeinden, Stiftungen oder Vereine. Private Träger sind Träger in rechtlich selbstständiger Form (z. B. als GmbH).

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