6.22 Bestand an medizinisch-technischen Großgeräten in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Eckdaten
Art der Geräte | in Krankenhäusern | in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen |
---|---|---|
Computer-Tomographen | 102 | 4 |
Dialysegeräte | 273 | 22 |
Kernspin-Tomographen (MRT) | 70 | 1 |
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten
Letzte Aktualisierung: 12.12.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
- Bestand an medizinisch-technischen Großgeräten in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen (*.xlsx, 55,65 KB) Letzte Aktualisierung: 12.12.2024
Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Es gibt keinen vergleichbaren WHO-Indikator. Im OECD-Indikatorensatz sind Angaben über Computed tomography scanners, Magnetic resonance imaging units, Radiation therapy equipment, Lithotripters und Hemodialysis stations enthalten. Bisher wurden von Deutschland an die OECD auch in ambulanten Gesundheitseinrichtungen eingesetzte Großgeräte gemeldet. Im EU-Indikatorensatz werden Indikatoren zu 6 items empfohlen. Zusätzlich zu den Indikatoren zu Großgeräten im OECD-Indikatorensatz sollten Mammographie-Geräte erfasst werden.
Der Indikator 6.22 ist nur bedingt mit dem Indikator 6.22 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 vergleichbar, der keine Dialysegeräte, digitale Subtraktions-Angiographiegeräte, Gammakameras und Herz-Lungen-Maschinen enthielt. Außerdem werden die Nieren-, bzw Gallensteinzertrümmerer ab 2002 unter der Bezeichnung Stoßwellenlithotripter zusammengefasst. Zusätzlich aufgenommen wurden außerdem die Großgeräte in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Periodizität
Jährlich, 31.12
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die hier erfassten Krankenhäuser des Geltungsbereichs der Krankenhausstatistikverordnung (d. h. ohne die Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) und für die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ausgegangen werden.
Kommentar
Medizinisch-technische Großgeräte in ambulanten Gesundheitseinrichtungen sind im vorliegenden Indikator nicht enthalten, deshalb kann die Gesamtversorgung der Bevölkerung mit den aufgeführten Großgeräten nicht ausgewiesen werden.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Statistischen Landesämter bezogen auf die Bevölkerung am 31.12. des Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Der Indikator gibt die Zahl der in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen aufgestellten medizinisch-technischen Großgeräte sowie den Versorgungsgrad der Bevölkerung mit in Krankenhäusern aufgestellten Geräten an.
Geräte, die nicht zur Behandlung der Patientinnen und Patienten der jeweiligen Einrichtung gebraucht werden, sondern ausschließlich anderen Zwecken dienen (z. B. für Demonstrations- oder Lehrzwecke oder im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung von ermächtigten Ärztinnen/Ärzten oder Institutsambulanzen), sind nicht enthalten.
Die aufgeführten medizinisch-technischen Großgeräte entsprechen der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistikverordnung vom 13. August 2001.