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6.22 Bestand an medizinisch-technischen Großgeräten in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen

Eckdaten

2022
Art der Geräte in Krankenhäusern in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Computer-Tomographen 107 4
Dialysegeräte 259 14
Kernspin-Tomographen (MRT) 72 1

       
Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten

Letzte Aktualisierung: 01.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Krankenhausstatistik, Teil I – Grunddaten
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Es gibt keinen vergleichbaren WHO-Indikator. Im OECD-Indikatorensatz sind Angaben über Computed tomography scanners, Magnetic resonance imaging units, Radiation therapy equipment, Lithotripters und Hemodialysis stations enthalten. Bisher wurden von Deutschland an die OECD auch in ambulanten Gesundheitseinrichtungen eingesetzte Großgeräte gemeldet. Im EU-Indikatorensatz werden Indikatoren zu 6 items empfohlen. Zusätzlich zu den Indikatoren zu Großgeräten im OECD-Indikatorensatz sollten Mammographie-Geräte erfasst werden.

Der Indikator 6.22 ist nur bedingt mit dem Indikator 6.22 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 vergleichbar, der keine Dialysegeräte, digitale Subtraktions-Angiographiegeräte, Gammakameras und Herz-Lungen-Maschinen enthielt. Außerdem werden die Nieren-, bzw Gallensteinzertrümmerer ab 2002 unter der Bezeichnung Stoßwellenlithotripter zusammengefasst. Zusätzlich aufgenommen wurden außerdem die Großgeräte in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.

Periodizität

Jährlich, 31.12

Validität

Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die hier erfassten Krankenhäuser des Geltungsbereichs der Krankenhausstatistikverordnung (d. h. ohne die Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) und für die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen ausgegangen werden.

Kommentar

Medizinisch-technische Großgeräte in ambulanten Gesundheitseinrichtungen sind im vorliegenden Indikator nicht enthalten, deshalb kann die Gesamtversorgung der Bevölkerung mit den aufgeführten Großgeräten nicht ausgewiesen werden.

Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Statistischen Landesämter bezogen auf die Bevölkerung am 31.12. des Jahres.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator gibt die Zahl der in Krankenhäusern und Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen aufgestellten medizinisch-technischen Großgeräte sowie den Versorgungsgrad der Bevölkerung mit in Krankenhäusern aufgestellten Geräten an.

Geräte, die nicht zur Behandlung der Patientinnen und Patienten der jeweiligen Einrichtung gebraucht werden, sondern ausschließlich anderen Zwecken dienen (z. B. für Demonstrations- oder Lehrzwecke oder im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung von ermächtigten Ärztinnen/Ärzten oder Institutsambulanzen), sind nicht enthalten.

Die aufgeführten medizinisch-technischen Großgeräte entsprechen der Ersten Verordnung zur Änderung der Krankenhausstatistikverordnung vom 13. August 2001.

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