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7.12 Geimpfte Schulanfängerinnen und Schulanfänger bezüglich Masern, Mumps und Röteln in Sachsen

Eckdaten

Schuljahr 2022/2023
Merkmal Einheit Wert
Untersuchte Schulanfänger/-innen insgesamt Anzahl 39.416
Kinder mit dokumentierten Impfungen (Impfausweis vorgelegt) Anzahl 36.835
Anteil geimpfte Kinder gegen Masern mit 1 Impfung % 99,2
Anteil geimpfte Kinder gegen Masern mit 2 Impfungen % 95,6
Anteil geimpfte Kinder gegen Mumps mit 1 Impfung % 98,7
Anteil geimpfte Kinder gegen Mumps mit 2 Impfungen  % 95,2
Anteil geimpfte Kinder gegen Röteln mit 1 Impfung % 98,7
Anteil geimpfte Kinder gegen Röteln mit 2 Impfungen % 95,1

       
Datenquelle: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Schulaufnahmeuntersuchungen

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS)

Datenquelle

Schulaufnahmeuntersuchungen gemäß § 26a SchulG

Bedingt vergleichbar mit WHO-Indikatoren zu % of infants vaccinated against measles, mumps and rubella. Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren im OECD- und EU-Indikatorensatz. Im EU-Indikatorensatz sind Indikatoren zu Communicable diseases in vaccination schemes, Integral children´s health monitoring als Anteil der Kinder verschiedener Altersgruppen vorgesehen, die diese Angebote wahrnehmen.

Indikator 7.12 entspricht dem Indikator 4.10 der bisherigen Fassungen des GMK-Indikatorensatzes. Wegen Änderungen in der Darstellung ist eine Vergleichbarkeit reduziert.

Periodizität

Jährlich

Validität

Da sich die Indikatoren ausschließlich auf die Inanspruchnahme von Impfungen beziehen, ist im Hinblick auf die erfassten Daten von einer hohen Validität auszugehen. Die Validität der Daten ist auch davon abhängig, ob alle Schulanfänger oder nur eine Teilmenge untersucht wurden und wie hoch der Anteil der untersuchten Schulanfänger ist, die Impfdokumente vorgelegt haben. Darüber hinaus können Änderungen in den Impfempfehlungen und die Einführung neuer Impfstoffe die Validität beeinträchtigen.

Kommentar

Der Indikator informiert allgemein über die Inanspruchnahme von Leistungen der Gesundheitsversorgung sowie speziell über den Impfschutz aus individual- und bevölkerungsmedizinischer Sicht sowie. Darüber hinaus kann die vollständige Teilnahme der Kinder an den Schutzimpfungen als Maß für gesundheitsbewusstes Verhalten der Eltern interpretiert werden.

Es handelt sich um einen Prozessindikator.

Impfungen gehören zu den wirksamsten und wichtigsten präventiven Maßnahmen der Medizin. Unmittelbares Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer Krankheit zu schützen. Bei Erreichen hoher Durchimpfungsraten ist es möglich, einzelne Krankheitserreger regional zu eliminieren und schließlich weltweit auszurotten. Die Eliminierung der Masern und der Poliomyelitis ist erklärtes und erreichbares Ziel nationaler und internationaler Gesundheitspolitik.

In der Bundesrepublik Deutschland besteht keine Impfpflicht. Impfungen von besonderer Bedeutung für die Gesundheit der Bevölkerung können entsprechend § 20 Abs. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) öffentlich empfohlen werden. Diese Empfehlungen werden von den obersten Gesundheitsbehörden der Länder ausgesprochen. Sie orientieren sich dabei an den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut.

Die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln sollte mit einem Kombinationsimpfstoff (MMR-Impfstoff) erfolgen. Um der Eliminierung der Masern nahe zu kommen, wird eine 2. MMR-Impfung im Kindesalter empfohlen. Daher weist der Indikator getrennt den Anteil der Kinder mit mindestens 1 Impfung sowie als Teilmenge davon den Anteil der Kinder mit mindestens 2 Impfungen aus.

Gemäß § 34 Abs. 11 IfSG hat das Gesundheitsamt oder ein vom ihm beauftragte Ärztin bzw. Arzt bei der Erstaufnahme in die 1. Klasse einer allgemeinbildenden Schule den Impfstatus zu erheben und die hierbei gewonnenen aggregierten und anonymisierten Daten über die oberste Landesgesundheitsbehörde dem Robert Koch-Institut zu übermitteln.

Indikator 7.12 verwendet als Bevölkerungsbezug die Anzahl der erstmals zur Einschulungsuntersuchung vorgestellten Schulanfängerinnen bzw. Schulanfänger. Die Impfquote bezieht sich auf die Anzahl der Schulanfängerinnen bzw. Schulanfänger, die Impfdokumente zur ersten Einschulungsuntersuchung vorgelegt haben. Die Bewertung erfolgt ausschließlich im Hinblick auf die Inanspruchnahme entsprechend den jeweils aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut.

Der Indikator 7.14 stellt die Impfquoten im Regionalvergleich dar.

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