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7.27 Bettenauslastung und durchschnittliche Verweildauer in Krankenhäusern

Eckdaten

2022
Merkmal Einheit In allgemeinen Krankenhäusern In sonstigen Krankenhäusern
Bettenauslastung % 66,1 80,5
Verweildauer Tage 6,8 19,6

       

Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen: Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten

Letzte Aktualisierung: 01.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Krankenhausstatistik, Teil I – Grunddaten (Krankenhäuser)

Mit dem bisherigen Indikator 7.17 nur bedingt vergleichbar, da im bisherigen Indikator die Kategorien Hochschulkliniken und Plankrankenhäuser enthalten waren.

Periodizität

Jährlich, 31. Dezember

Validität

Bei der Krankenhausstatistik handelt es sich um eine Totalerhebung mit Auskunftspflicht. Diese Konstruktion und die von den Statistischen Landesämtern durchgeführten Eingangskontrollen führen zu einer sehr hohen Vollzähligkeit und Vollständigkeit der Daten.

Um Fehler in den gelieferten Daten der Krankenhäuser zu erkennen und zu eliminieren, nehmen die Statistischen Landesämter Plausibilitätsprüfungen vor. Mit systematischen Fehlern, die zu einer Verzerrung der Ergebnisse führen könnten, ist bei der Bettenauslastung und der Verweildauer kaum zu rechnen.

Stichprobenzufallsfehler treten nicht auf, da die Krankenhausstatistik in den Bundesländern eine Totalerhebung ist und nicht auf einer Stichprobenziehung beruht.

Kommentar

Dadurch, dass ab 2002 Stundenfälle als ein Fall und mit einem Berechnungstag in die Summe der Berechnungs-und Belegungstage eingehen, ändern sich u. A. die durchschnittliche Verweildauer - sie fällt niedriger aus - sowie die durchschnittliche Bettenauslastung - sie fällt höher aus als in den früheren Berichtsjahren. Diese Veränderungen müssen bei Vorjahresvergleichen beachtet werden.

Das Zugangsdatum kann in einem vorangegangenen Jahr liegen. Bei Entlassung der Patientin bzw. des Patienten im Berichtsjahr wird die gesamte Verweildauer dem Berichtsjahr zugeordnet.

Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.

In Deutschland werden allgemeine und sonstige Krankenhäuser unterschieden. Als allgemeine Krankenhäuser bezeichnet werden Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen der medizinischen Grundversorgung verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische und/oder geriatrische Patientinnen und Patienten vorgehalten werden.

Sonstige Krankenhäuser sind Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen und/oder geriatrischen Betten sowie reine Tages- oder Nachtkliniken. In den Jahren 2002 bis 2004 wurden auch Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten zu den sonstigen Krankenhäusern gerechnet. Bis 2001 einschließlich und seit 2005 führt nur die Kombination von psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten zur Zählung bei den sonstigen Krankenhäusern. Ab 2012 werden auch Krankenhäuser, die neben psychiatrischen und psychotherapeutischen Betten auch einen geriatrischen Schwerpunkt haben, als sonstige Krankenhäuser eingeordnet.

Die unterschiedliche Abgrenzung der allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in den verschiedenen Berichtsjahren muss bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden. Unberücksichtigt bleiben Polizeikrankenhäuser sowie Krankenhäuser im Straf- oder Maßregelvollzug.

Die Bettenauslastung ist ein Maß für den Nutzungsgrad des stationären Versorgungsangebots. Sie ergibt sich aus der Division der Belegungs- und Berechnungstage (bis zum Jahr 2001 Pflegetage) durch das Produkt von aufgestellten Betten und Zahl der Tage im Jahr.

Die Zahl der Belegungs- und Berechnungstage entspricht der Summe der an den einzelnen Tagen des Berichtsjahres um 24.00 Uhr vollstationär untergebrachten Patienten. Der Aufnahmetag, das gilt ab 2002 auch für die Stundenfälle, sowie jeder weitere Tag des Krankenhausaufenthaltes zählt als Berechnungs- bzw. Belegungstag.

Zu den aufgestellten Betten zählen alle Betten, die in den Krankenhäusern betriebsbereit aufgestellt sind. Dabei werden lediglich Betten zur vollstationären Behandlung gezählt, Betten zur teilstationären Unterbringung bleiben unberücksichtigt. Nicht einbezogen sind Betten in Untersuchungs- und Funktionsräumen sowie Betten für gesunde Neugeborene.

Die Verweildauer gibt die Zahl der Tage an, die eine Patientin oder ein Patient durchschnittlich in stationärer Behandlung verbringt. Im Gegensatz zur Krankenhausdiagnosestatistik wird die Verweildauer im Teil I (Grunddaten) nicht über das Zugangs- und Abgangsdatum berechnet, sondern als Quotient aus der Summe der Belegungs- und Berechnungstage und der sogenannten Fallzahl. Dadurch kommt es zu leichten Differenzen in den Werten für die Verweildauer.

Rechtsgrundlage für die Krankenhausstatistik ist die Krankenhausstatistik-Verordnung (KHStaV) vom 10. April 1990 in Verbindung mit dem Krankenhausfinanzierungsgesetz in der für das jeweilige Berichtsjahr gültigen Fassung. Die Änderungen der KHStatV durch die Verordnung vom 13. August 2001 sind, soweit sie die Grund- und Kostendaten betreffen, am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.

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