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7.38 Verbrauch von Blutprodukten in Deutschland

Eckdaten

2022
Merkmal Transfusionseinheit Verbrauch durch Transfusion
Eigenblut und Komponenten daraus: Vollblut Beutel 5
Eigenblut und Komponenten daraus: Erythrozytenkonzentrate1) Beutel 120
Fremdblut und Komponenten daraus:  Erythrozytenkonzentrate1) Beutel 3.206.370

       
1) aus Vollblut oder aus Aherese (Gewinnung von zellulären bzw. plasmatischen Blutbestandteilen mittels Durchflusszentrifugation).
Datenquelle: Paul-Ehrlich-Institut (PEI): Bericht zur Meldung nach § 21 Transfusionsgesetz

Letzte Aktualisierung: 06.03.2024

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Paul-Ehrlich-Institut (PEI)

Statistisches Bundesamt (StBA)

Datenquelle

Bericht des Paul-Ehrlich-Instituts zu Meldungen nach § 21 TFG

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Es gibt keine vergleichbaren WHO- oder OECD-Indikatoren. Für den EU-Indikatorensatz sind Indikatoren zu Quality of blood products, amount of blood transfused vorgesehen. In der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 gab es keinen vergleichbaren Indikator.

Periodizität

Jährlich bzw. zweijährlich

Validität

Eingangs- und Plausibilitätskontrollen im PEI haben ergeben, dass sich seit dem Jahr 1998, dem ersten Jahr mit Meldepflicht nach § 21 TFG, die Vollständigkeit der schriftlichen Meldungen von anfangs 66 Prozent der angeschriebenen Einrichtungen erhöht hat und damit die Zuverlässigkeit der Daten zugenommen hat.

Während die Meldungen durch Blutspendedienste fast vollständig sind, beträgt der Rücklauf der Fragebögen für die Einrichtungen der Krankenversorgung nur ca. 70 Prozent. Außerdem zeigte sich, dass ein Teil der eingegangenen Meldebögen unvollständig bzw. unkorrekt ausgefüllt worden war. Aus diesen Gründen kann die Validität der Daten noch nicht als zufriedenstellend bezeichnet werden. Da sich das Meldewesen nach § 21 TFG noch im Aufbau befindet, ist zukünftig mit einer Steigerung der Datenqualität zu rechnen.

Kommentar

Der Zweck des Meldewesens nach § 21 TFG besteht darin, einen vollständigen jährlichen Überblick zum Grad der Selbstversorgung mit Blutprodukten zu erlangen. Es besteht zwar eine Verpflichtung zur Meldung nach § 21 TFG, aber es sind (bisher) keine Sanktionsmaßnahmen für Nichtmelder vorgesehen.

Bei einer Gegenüberstellung von gewonnenen und verbrauchten Blutprodukten ist zu beachten, dass aus einer einzigen Blutspende mehrere Blutprodukte hergestellt werden und bei verschiedenen Patientinnen bzw. Patienten zum Einsatz kommen können. Andererseits ist es bei Thrombozyten üblich, die aus mehreren Vollblutspenden separierten Thrombozyten zu einem einzigen Konzentrat zusammenzuführen.

Der Indikator weist ab dem Jahr 2002 die Thrombozytenkonzentrate aus einer Vollbluteinzelspende nicht mehr aus, da die Produkte nicht mehr hergestellt werden.

Bei Gewinnung, Herstellung und Einsatz von Blutprodukten ist mit einem gewissen Verlustanteil zu rechnen sowie mit einem Anteil von Produkten, die wegen Überschreitung des Verfallsdatums nicht zur Anwendung kommen.

Der Indikator zählt zu den Prozessindikatoren.

Der Indikator gibt Auskunft über die Anzahl der bei Transfusionen verbrauchten Blutprodukte. Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist § 21 des Gesetzes zur Regelung des Transfusionswesens (TFG) vom 1. Juli 1998 sowie die dazugehörige Verordnung über das Meldewesen nach §§ 21 und 22 TFG vom 13. Dezember 2001 in der jeweils gültigen Fassung.

Zur Meldung verpflichtet sind Träger der Spendeeinrichtungen, pharmazeutische Unternehmen und Einrichtungen der Krankenversorgung, die Blutprodukte gewinnen, herstellen, importieren, exportieren oder verbrauchen. Sie haben jährlich u. a. die Zahlen zum Umfang der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und des Verbrauchs von Blutprodukten an das Paul-Ehrlich-Institut zu melden.

Die Angaben zu den eingesetzten Transfusionseinheiten (Beutel) erfolgen sowohl in absoluter Zahl als auch bezogen auf je 100 000 Einwohnerinnen/Einwohner (durchschnittliche Bevölkerung).

Blutprodukte werden sowohl aus Eigenblut als auch aus Fremdblut hergestellt. Das bei einer Eigenblutspende gewonnene Blut bzw. die dabei gewonnenen Blutbestandteile werden präoperativ entnommen und bei Bedarf der jeweiligen Spenderin bzw. dem jeweiligen Spender transfundiert. Bei Nichtgebrauch werden die Blutprodukte vernichtet.

Transfundiert werden können entweder das Vollblut oder einzelne Komponenten. Dazu gehören die Erythrozyten (rote Blutkörperchen), die Thrombozyten (Blutplättchen) und das Blutplasma.

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