8.12z Ärztinnen und Ärzte nach Fachgebieten (hier: Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psychotherapie) sowie Einrichtungen und Geschlecht
Eckdaten
Ausgewähltes Fachgebiet | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|
Psychiatrie und Psychotherapie | 588 | 269 | 319 |
Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | 125 | 30 | 95 |
Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | 82 | 29 | 53 |
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Datenquelle: Sächsische Landesärztekammer
Letzte Aktualisierung: 12.08.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Sächsische Landesärztekammer
Datenquelle
Periodizität
jährlich, 31.12
Validität
Durch das Kammergesetz besteht die Meldepflicht eines jeden Arztes bei der Ärztekammer an seinem Arbeits- bzw. Wohnort. Die Angaben umfassen Namen, akademische Grade und Titel, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Approbation, Berufserlaubnis als Arzt in Praktikum oder Berufserlaubnis, Weiterbildung, berufliche Tätigkeit und Ort der Berufsausübung, Wohnsitz. Freiwillige Angaben können von Land zu Land unterschiedlich sein. Bedingt durch die Meldepflicht ist von einer guten Datenqualität auszugehen.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Ärztekammern zum 31.12 jeden Jahres. Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Mit dem Indikator 8.12z wird die Verteilung der berufstätigen Ärzte nach Fachgebieten (hier: Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie und Psychosomatische Medizin und Psy-chotherapie) auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche nach Geschlecht dargestellt.
Psychotherapeutisch und psychiatrisch tätige Ärzte haben eine entsprechenden Weiterbildung in Psychotherapie und Psychiatrie abgeschlossen und sind Mitglieder der zuständigen Ärztekammer. Nur sie werden in diesem Indikator berücksichtigt.
Die in den Ärztekammern als ambulant tätig registrierten Ärzte umfassen sowohl die Ärzte in freier Praxis (nie-dergelassene Ärzte) in ihrer Funktion als Praxisinhaber und Praxisvertreter als auch die Ärzte mit nebenamtlicher Krankenhaustätigkeit (z. B. Belegärzte) sowie bei Praxisinhabern angestellte Ärzte und Praxisassistenten, die zur vertragsärztlichen (bis 31.12.1992 kassenärztlichen) Versorgung zugelassen oder auch ausschließlich privatärztlich tätig sind. In stationären bzw. teilstationären Einrichtungen arbeitende Ärztinnen und Ärzte umfassen alle hauptamtlich tätigen Ärzte inklusive Ärzte in Weiterbildung, die in einem Krankenhaus bzw. einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung eingesetzt sind. Sonstige Einrichtungen sind Einrichtungen des öffentlichen Dienstes, öffentlich-rechtliche Behörden, Körperschaften, die Pharma-Industrie usw.