8.17 Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern am 31. Dezember des Jahres nach Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
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Ärztinnen und Ärzte insgesamt | Anzahl | 10.150 | 5.268 | 4.882 |
Ärztinnen und Ärzte in allgemeinen Krankenhäusern | Anzahl | 9.809 | 5.122 | 4.687 |
Ärztinnen und Ärzte in sonstigen Krankenhäusern | Anzahl |
341 | 146 | 195 |
Einwohner/-innen je Ärztin/Arzt | Anzahl | 402,9 | 382,7 | 424,7 |
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Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten; Bevölkerungsstatistik: Bevölkerungsfortschreibung auf Basis der Zensusdaten vom 9.5.2011
Letzte Aktualisierung: 21.01.2025
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Der vorliegende Indikator ist nicht direkt vergleichbar mit dem WHO-Indikator 5270 270321 Proportion (in %) of physicians working in hospitals in Vollzeitäquivalenten. Im OECD-Indikatorensatz wird nur Total hospital employment in Vollzeitäquivalenten ausgewiesen. Für den EU-Indikatorensatz sind Angaben zu Physicians employed by workplace in Personen vorgesehen. Der Indikator ist bedingt vergleichbar mit dem bisherigen Indikator 8.1, da eine Aufnahme der Versorgungsdichte sowie eine Untergliederung in allgemeine und sonstige Krankenhäuser vorgenommen wurden. Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit sind im vorliegenden Indikator nicht mehr enthalten.
Periodizität
jährlich, 31.12
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Ärztinnen/Ärzte im Praktikum gibt es ab dem Jahr 2004 (Wegfall der Ausbildungsphase »Ärztin/Arzt im Praktikum« zum 01.10.2004 durch das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze) nicht mehr. Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik der Statistischen Landesämter bezogen auf die Bevölkerung zum 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Indikator 8.17 gibt die Zahl der Ärztinnen und Ärzte in Krankenhäusern in Personen an.
Die im Krankenhaus tätigen Ärztinnen/Ärzte umfassen die hauptamtlich tätigen Ärztinnen/Ärzte in Voll- und Teilzeit, die als Leitende Ärztinnen/Ärzte, Oberärztinnen/-ärzte und Assistenzärztinnen/-ärzte mit oder ohne abgeschlossener Weiterbildung arbeiten, sowie Ärztinnen/Ärzte im Praktikum (bis zum Berichtsjahr 2003). Es zählen nicht dazu: Gast-, Konsiliar-, hospitierende Ärztinnen/Ärzte und nicht hauptamtlich tätige Ärztinnen/Ärzte als da sind Belegärztinnen/-ärzte und von diesen angestellte Ärztinnen/Ärzte.
In der Krankenhausstatistik wird zwischen allgemeinen und sonstigen Krankenhäusern unterschieden. Als allgemeine Krankenhäuser bezeichnet werden Krankenhäuser, die über Betten in vollstationären Fachabteilungen der medizinischen Grundversorgung verfügen, wobei die Betten nicht ausschließlich für psychiatrische, psychotherapeutische oder psychiatrische, psychotherapeutische und neurologische Patienten und Patientinnen vorgehalten werden. Allgemeine Krankenhäuser werden nach der Art eingruppiert in: Hochschulklinik/Universitätsklinikum, Plankrankenhaus, Krankenhaus mit einem Versorgungsvertrag, sonstiges allgemeines Krankenhaus, reines Belegkrankenhaus.
Sonstige Krankenhäuser sind Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten sowie reine Tages- oder Nachtkliniken. Diese Abgrenzung der sonstigen Krankenhäuser 2005 stimmt zwar nicht mit jener der Jahre 2002 – 2004 überein, aber mit jener der Jahre 2001 und früher.
Die abweichende Definition für die Jahre 2002 bis 2004 bezog auch Krankenhäuser mit ausschließlich neurologischen Betten ein. Ab 2005 sind sonstige Krankenhäuser definiert als Krankenhäuser mit ausschließlich psychiatrischen, psychotherapeutischen oder psychiatrischen, psychotherapeutischen und neurologischen Betten, so dass nur die Kombination von psychiatrischen und neurologischen Betten zur Zählung bei den sonstigen Krankenhäusern führte.
Die unterschiedliche Abgrenzung der allgemeinen und sonstigen Krankenhäuser in den verschiedenen Berichtsjahren muss bei der Interpretation der Ergebnisse berücksichtigt werden.
Nicht enthalten sind die Daten der Bundeswehrkrankenhäuser und der Krankenhäuser des Maßregelvollzugs (vergleiche Krankenhausstatistikverordnung vom 10.04.1990).