8.20 Ausgewähltes medizinisch-therapeutisches Personal in Krankenhäusern nach Berufen und Geschlecht
Eckdaten
Ausgewählte Berufsgruppen | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
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Krankengymnast/-in, Physiotherapeut/-in (3-jährige Ausbildung oder gleichwertig anerkannt) |
Anzahl | 1.089 | 180 | 909 |
Ergotherapeuten/-innen | Anzahl | 584 | 64 | 520 |
Sozialarbeiter/-innen, Sozialpädagogen/-innen | Anzahl | 593 | 67 | 526 |
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Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten
Letzte Aktualisierung: 21.01.2025
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- oder vorgesehene EU-Indikatoren. Der vorliegende Indikator entspricht dem bisherigen Indikator 8.9, wobei sich die Berufsbezeichnung ab 1999 für Beschäftigungs- und Arbeitstherapeuten in Ergotherapeuten geändert hat und Krankengymnasten ab 1994 als Physiotherapeuten ausgebildet werden.
Periodizität
jährlich, 31.12
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann von einer hohen Datenqualität für die Krankenhäuser des Geltungsbereiches der KHStV (d. h. mit Ausnahme der Krankenhäuser der Bundeswehr, Polizei und des Maßregelvollzugs) ausgegangen werden.
Kommentar
Der Begriff medizinisch-therapeutisches Personal enthält Berufsgruppen des medizinisch-technischen Dienstes und des Funktionsdienstes in Krankenhäusern.
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik der Statistischen Landesämter zum 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Medizinisch-therapeutisches Personal hat neben dem ärztlichen und pflegerischen Personal den größten Einfluss auf die schnellere Genesung der Patienten (Reduzierung der Verweildauer) und der damit verbundenen baldigen Rückkehr in ihr normales Leben.
Die im Indikator 8.20 gewählte Zuordnung der einzelnen Berufsbezeichnungen zu den Funktionsbereichen entspricht weitgehend der Gliederung der Krankenhausbuchführungsordnung. Die Zahlen werden der Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten entnommen, die für allgemeine und sonstige Krankenhäuser gilt (weitergehende Erläuterungen hierzu siehe Indikator 8.17). Voll- und teilzeitbeschäftigte Personen (Schüler und Auszubildende sind nicht enthalten) werden ohne Umrechnung auf Vollkräfte geschlechtsdifferenziert für spezielle Berufsgruppen ausgewiesen.
Das medizinisch-therapeutische Personal in Krankenhäusern ist in der Gesundheitspersonalrechnung des Bundes in den übrigen Gesundheitsdienstberufen enthalten.