8.23 Personal in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen in Sachsen nach Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|
Ärztliches Personal | Anzahl | 311 | 338 |
Nichtärztliches Personal | Anzahl | 1.098 | 4.649 |
Darunter Personal im Pflegedienst |
Anzahl | 304 | 1.795 |
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Datenquelle: Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen; Krankenhausstatistik: Teil I - Grunddaten (Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen); Bevölkerungsstatistik: Bevölkerungsfortscheeibung auf Basis der Zensusdaten vom 9.5.2011
Letzte Aktualisierung: 21.01.2025
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und vorgesehenen EU-Indikatoren. Deutschland meldet der OECD im Indikator Total in-patient care beds auch die Betten in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen.
Der Indikator ist mit dem ehemaligen Indikator 6.14 nur in geringem Maß vergleichbar. Bisher wurde nur die Gesamtzahl der Mitarbeiter (ohne Unterteilung in Berufsgruppen und Geschlecht) in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen angegeben. Deshalb beginnt die Zeitreihe erst ab dem Jahr 2000.
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Kommen alle Einrichtungen ihrer Meldepflicht nach, kann mit einer hohen Datenqualität für die Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen des Geltungsbereiches der Krankenhausstatistikverordnung gerechnet werden.
Kommentar
Die verwendeten Zahlen sind Stichtagszahlen der Krankenhausstatistik bezogen auf die Gesamtbevölkerung zum 31.12. jeden Jahres.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Indikator 8.23 lässt Rückschlüsse auf den personellen Ausstattungs- und Versorgungsgrad in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen zu und kann für Personalplanungen herangezogen werden.
Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen werden u.a. danach unterschieden, ob sie einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Verbänden der Ersatzkassen abgeschlossen haben oder nicht. Mit einem solchem Vertrag sind die Einrichtungen zur Versorgung der Versicherten mit stationären medizinischen Leistungen zur Vorsorge oder Rehabilitation zugelassen. Die Zahlen der Einrichtungen mit Versorgungsvertrag und der sonstigen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen sind der Krankenhausstatistik, Teil I - Grunddaten zu entnehmen.
Zu dem ärztlichen Personal zählen hauptamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte in Voll- und Teilzeit, die als Leitende Ärztinnen/Ärzte, Oberärztinnen/-ärzte und Assistenzärztinnen/-ärzte mit oder ohne abgeschlossene Weiterbildung arbeiten, sowie bis zu dem Berichtsjahr 2003 Ärztinnen/Ärzte im Praktikum (AiP) - (angehende Ärztinnen/Ärzte, denen die Approbation erteilt wurde, wenn sie nach bestandenem Examen 18 Monate lang berufspraktisch in einem Krankenhaus oder einer Arztpraxis gearbeitet hatten). Zum 01.10.2004 wurde die Ärztin/der Arzt im Praktikum, durch das Gesetz zur Änderung der Bundesärzteordnung und anderer Gesetze abgeschafft. Die AiP-Phase muss nach diesem Stichtag nicht mehr abgeleistet werden.
Nichtärztliches Personal entspricht in der Zuordnung der einzelnen Berufsbezeichnungen zu den Funktionsbereichen weitgehend der Gliederung der Krankenhausbuchführungsverordnung. In den Angaben der Beschäftigten zum 31.12. des Berichtsjahres nach Berufsbezeichnungen sind Schülerinnen/Schüler und Auszubildende nicht gezählt. Das Personal in den Pflegeberufen: Krankenschwestern/-pfleger, Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Helferinnen/Helfer in der Krankenpflege, sonstige Pflegepersonen ohne staatliche Prüfung wird extra ausgewiesen.