8.27 Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst in Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
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Fachpersonal insgesamt | Anzahl | 1.301 | 566 | 735 |
Fachpersonal weiblich | Anzahl | 1.137 | 490 | 647 |
Vollzeitäquivalente | Anzahl | 1.152,619 | 506,714 | 645,905 |
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Datenquelle: Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte und Landkreise
Letzte Aktualisierung: 12.08.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Gesundheitsämter der Kreisfreien Städte und Landkreise
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und vorgesehene EU-Indikatoren. Der Indikator entspricht im Wesentlichen dem bisherigen Indikator 6.19. Zusätzlich wurde eine Aufgliederung nach Geschlecht vorgenommen.
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Dieser Indikator ist länderabhängig. Eine Beurteilung der Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Daten kann nicht erfolgen. Ein Vergleich der Zahlen zwischen den Ländern ist nicht sinnvoll.
Kommentar
Zum Personal zählen alle Personen, die in den unteren Gesundheitsbehörden und den dazu gehörenden Einrichtungen tätig sind, unabhängig von ihren Berufsabschlüssen. Alle voll- und teilzeitbeschäftigten Personen werden auf Vollkräfte umgerechnet.
Ist eine Berechnung in Vollzeitäquivalenten nicht möglich, kann das Personal des öffentlichen Gesundheitsdienstes auch in Personen ausgewiesen werden. Im Indikator 8.27 wird nur das Personal der Gesundheitsämter bzw. der unteren Gesundheitsbehörden erfasst. Im Indikator 8.26 werden zusätzlich Personen erfasst, die in den obersten Landesgesundheitsbehörden tätig sind. Deshalb wird im Indikator 8.26 mehr Personal ausgewiesen, als im Indikator 8.27. Die amtliche Statistik der Berufe des Gesundheitswesens des Statistischen Bundesamtes wurde ab 2001 ausgesetzt. Einige Länder haben vereinbart, diese Statistik weiterzuführen und als Datenquelle für diesen Indikator zu verwenden.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Die Aufgaben und Zuständigkeiten des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland werden durch Gesundheitsdienstgesetze in den Ländern geregelt. Der öffentliche Gesundheitsdienst hat sozialkompensatorische, impulsgebende, koordinierende und steuernde Funktionen, die nur mit speziellem und gut ausgebildetem Personal erfüllt werden können.
Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes werden schwerpunktmäßig von den unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) und je nach regionalen Gegebenheiten auch von anderen Ämtern bzw. nachgeordneten Einrichtungen der unteren Gesundheitsbehörden wahrgenommen.
Indikator 8.27 weist das in den Gesundheitsämtern bzw. unteren Gesundheitsbehörden beschäftigte Personal aus (das im öffentlichen Gesundheitsdienstes tätige Personal der Landesebene wird im Indikator 8.26 erfasst). Die Anwendung als Vergleichsindikator setzt die Umrechnung des Personals der Gesundheitsämter bzw. unteren Gesundheitsbehörden auf Vollzeitäquivalente und Einwohner voraus.