8.28 Apotheker in Sachsen am 31. Dezember nach Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|
Apothekerinnen/Apotheker insgesamt | 2.659 | . | . |
Apothekerinnen/Apotheker in öffentlichen Apotheken | 2.211 | . | . |
_____
Datenquelle: Sächsische Landesapothekerkammer
Zeichenerklärung
Letzte Aktualisierung: 05.12.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
- Apotheker in Sachsen am 31. Dezember nach Geschlecht (*.xlsx, 14,84 KB) Letzte Aktualisierung: 05.12.2024
Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Sächsische Landesapothekerkammer
Datenquelle
Im WHO-Indikator 5311 275204 Number of pharmacists (physical persons) sind die Apotheker enthalten, jedoch nicht das in Apotheken tätige sonstige Personal als spezielle Untergruppe. Der OECD-Indikator Practising pharmacists beinhaltet Apotheker, die in ambulanten Apotheken arbeiten in Vollzeitäquivalenten. Der EU-Indikator Number of pharmacists, employed persons per 100 000 population ist umfassender als der Indikator 8.28. Die Angaben im vorliegenden Indikator entsprechen den Insgesamt-Zahlen des Apothekenpersonals im bisherigen Indikator 8.7.
Periodizität
jährlich, 31.12.
Validität
Durch das Kammergesetz besteht Meldepflicht eines jeden Apothekers bei der Apothekerkammer an seinem Arbeits- bzw. Wohnort. Die Angaben umfassen Namen, akademische Grade und Titel, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Approbation oder Berufserlaubnis, Weiterbildung, berufliche Tätigkeit und Ort der Berufsausübung, Wohnsitz. Freiwillige Angaben können von Land zu Land unterschiedlich sein.
Durch die Meldepflicht der Apotheker und der Apothekenmitarbeiter in den Apothekerkammern kann von einer soliden Datenqualität ausgegangen werden.
Kommentar
In den Apothekerkammern wird das gesamte Apothekenpersonal (Apotheker, pharmazeutische und nicht pharmazeutische Mitarbeiter) registriert.
Der vorliegende Indikator ist ein Prozessindikator.
Indikator 8.28 gibt einen geschlechtsdifferenzierten Überblick über die Apotheker. Apotheker sind Pharmazeuten, die als Fachkräfte zur Abgabe von Arzneimitteln berechtigt sind. Sie beschäftigen sich gemäß § 2 Abs. 3 BApO insbesondere mit der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Abgabe von Arzneimitteln einschließlich der Beratung von Verbrauchern und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen.
Die meisten Apotheker arbeiten in der öffentlichen Apotheke. Neben der Offizinapotheke gibt es weitere Berufsfelder wie die Krankenhausapotheke, die öffentliche Verwaltung (z. B. Gesundheitsämter, Zulassungsbehörden, Bundeswehr, Ministerien, Universitäten), die Krankenkassen und die Pharmaindustrie.
Apotheker sind im Besitz einer Approbation bzw. Bestallung oder im Besitz einer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Apothekerberufes. Es werden voll- und teilzeitbeschäftigte Personen ohne Umrechnung auf Vollzeitäquivalente erfasst.