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10.10 Gesundheitsausgaben der sozialen Pflegeversicherung in Sachsen nach Leistungsarten

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit Anzahl
Gesundheitsausgaben insgesamt Mio. EUR 3.138
Gesundheitsausgaben insgesamt je Einwohner/-in EUR 775

       
Datenquelle: Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes (www.gbe-bund.de) und Gesundheitsausgabenrechnung der Länder (www.statistikportal.de/de/ggrdl); Berechnungsstand: April 2023

Letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistische Landesämter
Statistisches Bundesamt

Datenquelle

Gesundheitsausgabenrechnung der Länder
Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes

Die Gesundheitsausgabenrechnung der Länder orientiert sich im Wesentlichen an der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und wurde von der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomische Gesamtrechnungen der Länder unter Federführung des Statistischen Landesamtes Sachsen in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt entwickelt. Die Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und der Länderorientiert sich an dem System of Health Accounts, welches von der OECD, der  WHO und Eurostat zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit empfohlen wird und einen einheitlichen Rahmen für die Begriffsabgrenzungen, Gliederungsmerkmale und Zuordnungskriterien in nationalen Gesundheitsausgabenrechnungen bereitstellt. Grundlage des Systems of Health Accounts ist die Gliederung der Gesundheitsausgaben in einer dreidimensionalen Klassifikation nach Leistungsarten (functions), Einrichtungen (providers) und Ausgabenträgern (sources of funding). Im System of Health Accounts ist die deutsche Klassifikation der Einrichtungen mit der Klassifikation ICHA-HP (Health Provider)  kompatibel. Die soziale Pflegeversicherung ist der Klassifikation der Ausgabenträger ICHA-HF (Health Financing) zugeordnet.

Periodizität

Jährlich

Validität

Bei der Ermittlung der Gesundheitsausgaben der gesetzlichen Krankenkassen kommen zwei Verfahrensweisen zur Anwendung.

Für Kassenarten, für die länderspezifische Informationen einzelner Pflegekassen vorliegen und aufgrund entsprechender Versichertenzahlen für das Bundesland repräsentativ sind, werden die statistischen Angaben zu Ausgaben, die für diese Kassen aus der PJ 1-Statistik zur Verfügung stehen, genutzt. Entsprechend kann man von einer sehr guten Qualität der Ergebnisse ausgehen. Länderspezifische Besonderheiten können für diese Kassenarten gut abgebildet werden.

Für Kassenarten, für die keine länderspezifischen Informationen zur Verfügung stehen, werden die Ergebnisse der Kassenarten, die auf Basis länderspezifischer Daten der PJ 1- und KJ 1-Statistik ermittelt wurden, genutzt. Daraus wird die Relation der Summe der länderspezifischen Gesundheitsausgaben in der sozialen Pflegeversicherung zu den in der Gesetzlichen Krankenversicherung gebildet und auf die korrigierten Ausgaben der Kassenarten in der Gesetzlichen Krankenversicherung ohne länderspezifische Ausgangsdaten übertragen (vgl. Indikator 10.9). Damit basiert die Ermittlung der Gesundheitsausgaben in der sozialen Pflegeversicherung teilweise auf den zuvor ermittelten Ausgaben für die Gesetzlichen Krankenkassen. Es gilt zu beachten, dass aufgrund fehlender länderspezifischer Daten für die Ermittlung der Gesundheitsausgaben einzelner Kassenarten bestimmte annahmen zugrunde gelegt werden müssen.

Da der Ausgabenteil, der auf Grundlage er länderspezifischen Daten ermittelt wurde, in der sozialen Pflegeversicherung dominiert, kann eingeschätzt werden, dass die Ergebnisse der einzelnen Bundesländer die länderspezifischen Besonderheiten gut abbilden.

Kommentar

Als Grundlagen der Berechnung dienen die KM 6-Statistik und die PJ 1-Statistik des GKV-Spitzenverbandes. Die KM 6-Statistik liefert die Daten der Versicherten (bestehend aus Mitgliedern, mitversicherten Familienangehörigen und Rentnern) nach Status, Alter, Wohnort und Kassenart bzw. Krankenkasse.

Die PJ 1-Statistik bildet die gesamten Einnahmen und Ausgaben der Kassenarten bzw. Pflegekassen nach Konten für ein Berichtsjahr ab. Da sich die Gesundheitsausgabenrechnung der Länder, analog zur Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes, am Konzept der System of Health Accounts ausrichtet, werden die Ausgaben aus der PJ 1-Statistik hinsichtlich ihrer Relevanz überprüft und um »nicht berücksichtigungsfähige« Positionen für jede Kassenart und Pflegkasse auf Bundes- und Länderebene bereinigt.

Nicht zu den primären Gesundheitsausgaben zählen u.a. Aufwendungen für Forschung und Ausbildung im Gesundheitswesen, Ausgaben für krankheitsbedingte Folgen und Einkommensleistungen. Die entsprechenden Konten der PJ 1-Statistik sind dem erweiterten Leistungsbereich zugeordnet und fließen nicht in die primären Gesundheitsausgaben mit ein.

Der Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator weist die Gesundheitsausgaben der sozialen Pflegeversicherung nach Leistungsarten aus.

Die Gesundheitsausgabenrechnung ermittelt den gesamten volkswirtschaftlichen Ressourcenverbrauch, der im Laufe eines Jahres für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit aufgewendet wurde. Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens.

Träger der sozialen Pflegeversicherung - als ein Ausgabenträger der Gesundheitsausgabenrechnung - sind die Pflegekassen, die als rechtlich selbstständige Körperschaften jeder Krankenkasse gebildet wurden. Analog zur Gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kassenarten Allgemeine Ortskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, die Landwirtschaftskrankenkasse, die Bundesknappschaft Bahn-See und die Ersatzkassen unterschieden.

Ausgaben für Einkommensleistungen, Ausbildung, Forschung und den Ausgleich krankheitsbedingter Folgen werden nicht im Kernbereich der Gesundheitsausgabenrechnung dargestellt. Sie werden lediglich nachrichtlich ausgewiesen.
 

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