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10.8 Gesundheitsausgaben der öffentlichen Haushalte in Sachsen nach Leistungsarten

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit Anzahl
Gesundheitsausgaben insgesamt Mio. EUR 1.791
Gesundheitsausgaben insgesamt je Einwohner/-in EUR 442

       
Datenquelle: Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes (www.gbe-bund.de) und Gesundheitsausgabenrechnung der Länder (www.statistikportal.de/de/ggrdl); Berechnungsstand: April 2023

Letzte Aktualisierung: 12.12.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistische Landesämter
Statistisches Bundesamt

Datenquelle

Gesundheitsausgabenrechnung der Länder
Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes

Die Gesundheitsausgabenrechnung der Länder orientiert sich im Wesentlichen an der Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und wurde von der Arbeitsgruppe Gesundheitsökonomischen Gesamtrechnungen der Länder unter Federführung des Statistischen Landesamtes Sachsen in enger Abstimmung mit dem Statistischen Bundesamt entwickelt. Die Gesundheitsausgabenrechnung des Bundes und der Länderorientiert sich an dem System of Health Accounts, welches von der OECD, der  WHO und Eurostat zum Zweck der internationalen Vergleichbarkeit empfohlen wird und einen einheitlichen Rahmen für die Begriffsabgrenzungen, Gliederungsmerkmale und Zuordnungskriterien in nationalen Gesundheitsausgabenrechnungen bereitstellt. Grundlage des Systems of Health Accounts ist die Gliederung der Gesundheitsausgaben in einer dreidimensionalen Klassifikation nach Leistungsarten (functions), Einrichtungen (providers) und Ausgabenträgern (sources of funding). Im System of Health Accounts ist die deutsche Klassifikation der Einrichtungen mit der Klassifikation ICHA-HP (Health Provider)  kompatibel. Die öffentlichen Haushalte sind der Klassifikation der Ausgabenträger ICHA-HF (Health Financing) zugeordnet.

Periodizität

Jährlich

Validität

Die wichtigsten aktuell in die Berechnungen einfließenden länderspezifischen Datenquellen bei der Ermittlung der Ausgaben der öffentlichen Haushalte bilden die Sozialhilfestatistik, die Asylbewerberleistungsstatistik und die Statistik der Kriegsopferfürsorge der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder. In diesen Bereichen ist die Qualität der Daten somit besonders hoch und länderspezifische Besonderheiten können sehr gut abgebildet werden.

Die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit werden mittels des Anteils an der Gesamtbevölkerung von den Bundesergebnissen disaggregiert. Mit einem Anteil von deutlich unter einem Prozent im Bundesdurchschnitt hat diese Unterposition der öffentlichen Haushalte aber nur einen sehr geringen Einfluss auf die Genauigkeit der Länderergebnisse.

Zur Ermittlung der Ausgaben für den öffentlichen Gesundheitsdienst stehen aus der Jahresrechnungsstatistik länderspezifische Ausgangsdaten zur Verfügung. Diese Ausgabenposition umfasst mehr als 16 Prozent der Ausgaben des Ausgabenträgers »Öffentliche Haushalte«. Lediglich die auf Bundesbehörden (z.B. Robert-Koch-Institut) entfallenden Ausgaben aus der Jahresrechnungsstatistik werden mittels Bevölkerungsanteil auf die Länder verteilt. Länderspezifische Besonderheiten sind für diese Ausgabenposition sehr gut darstellbar.
Für die sonstigen öffentlichen Ausgaben, die in erster Linie Investitionsausgaben im Bereich der Hochschulen sowie bei den Krankenhäusern umfassen, werden die auf die einzelnen Länder entfallenden Ausgaben mittels einfacher Disaggreation ermittelt. Diese Ausgabenposition umfasst in etwa 40 Prozent der Ausgaben des Ausgabenträgers »Öffentliche Haushalte«. Länderspezifische Besonderheiten können im Rahmen der Disaggregation der Bundesergebnisse mittels des Bevölkerungsanteils nicht abgebildet werden. 

Kommentar

Um die länderspezifischen Besonderheiten für den Ausgabenträger »Öffentliche Haushalte« noch besser darstellen zu können, sollen perspektivisch länderspezifische Informationen aus der Hochschulfinanzstatistik in die Berechnungen der GAR auf Länderebene einbezogen werden.

Der Indikator ist ein Prozessindikator.

Der Indikator weist die Gesundheitsausgaben der öffentlichen Haushalte nach Leistungsarten aus, die aus Steuereinnahmen bestritten werden.

Die Gesundheitsausgabenrechnung ermittelt den gesamten volkswirtschaftlichen Ressourcenverbrauch, der im Laufe eines Jahres für den Erhalt und die Wiederherstellung der Gesundheit aufgewendet wurde. Zu den Gesundheitsausgaben zählen alle Käufe von Waren und Dienstleistungen, die zum Zweck der Prävention, Behandlung, Rehabilitation und Pflege getätigt werden sowie die Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens.

In der Gesundheitsausgabenrechnung der Länder werden unter dem Ausgabenträger öffentliche Haushalte sämtliche gesundheitsrelevanten Ausgaben, die von der öffentlichen Hand – also von den Ländern und deren Kommunen – getragen werden, erfasst. Die hier erfassten Ausgaben beinhalten sowohl die laufenden Gesundheitsausgaben als auch die Investitionen. Die Investitionen kommen vor allem bei den Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes sowie bei den sonstigen öffentlichen Ausgaben zum Tragen.

Die Ausgaben der öffentlichen Haushalte setzen sich nach den Vorgaben des statistischen Bundesamtes aus den Leistungen der Sozialhilfe, den Asylbewerberleistungen, den Leistungen der Kriegsopferfürsorge, den Leistungen der Kriegsopferversorgung, den Leistungen der Bundesagentur für Arbeit, den Leistungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und sonstigen öffentlichen Ausgaben zusammen.

Ausgaben für Einkommensleistungen, Ausbildung, Forschung und den Ausgleich krankheitsbedingter Folgen werden nicht im Kernbereich der Gesundheitsausgabenrechnung dargestellt. Sie werden lediglich nachrichtlich ausgewiesen.
 

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