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2.11 Zu- und Fortzüge über sächsische Gemeindegrenzen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen

Eckdaten

Deutsche und ausländische Bevölkerung 2022
Merkmal Einheit Sachsen
Zuzüge je 1.000 Einwohner/-innen Personen 68,8
Fortzüge je 1.000 Einwohner/-innen Personen 50,5
Überschuss der Zuzüge bzw. Fortzüge je 1.000 Einwohner/-innen Personen 18,3
Überschuss der Zuzüge bzw. Fortzüge insgesamt Personen 74.546
Ausländische Bevölkerung 2022
Merkmal Einheit Sachsen
Zuzüge je 1.000 Einwohner/-innen Personen 36,6
Fortzüge je 1.000 Einwohner/-innen Personen 19,0
Überschuss der Zuzüge bzw. Fortzüge je 1.000 Einwohner/-innen Personen 17,6

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Wanderungsstatistik

Es gibt keinen entsprechenden WHO- und OECD-Indikator. Für den EU-Indikatorensatz sind nur Angaben zur Immigration and emigration, also über die Landesgrenze vorgesehen. Der Indikator ist mit dem Indikator 2.15 des bisherigen GMK-Indikatorensatzes vergleichbar, zusätzlich wurden die Ausländer aufgenommen

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Die zugrunde liegenden Zahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und der Wanderungsstatistik entnommen. Die Validität der Zahlen setzt voraus, dass zwischen den Ländern ein vollständiger Abgleich der An- und Abmeldungen erfolgt. Kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung sind möglich. Zusätzlich sind die Daten von der Qualität der Wanderungsstatistik abhängig.

Kommentar

Um eine Größenvorstellung von der durch Umzüge verursachten Veränderung der Einwohnerzahl zu erhalten, ist der Wanderungssaldo auch in absoluten Zahlen ausgewiesen, während die Darstellung von Zu- und Fortzügen sich auf die vergleichbaren Maßzahlen je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner beschränkt. Die Spalte darunter: Ausländer je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner zeigt, in welchem Maße ausländische Bürger an den Wanderungsbewegungen der gesamten Bevölkerung beteiligt sind.

Da die kreisfreien Städte einer Gemeinde gleichzusetzen sind, werden nur die Zu- und Fortzüge aus der kreisfreien Stadt gezählt. Kreise enthalten dagegen eine Vielzahl von Gemeinden. Der Bezug einer Nebenwohnung gilt ab 1983 nicht mehr als Wanderungsfall. Die Binnenwanderung umfasst sämtliche Wanderungsvorgänge (Zu- und Fortzüge), die nicht über die Grenzen des Landes hinausführen. Die Außenwanderung umfasst die Zu- und Fortzüge über die Grenzen des Landes. Nicht erfasst werden Gäste in Beherbergungsstätten, Soldaten im Grundwehrdienst, in Anstalten untergebrachte Personen u. a. Es werden Stichtagszahlen zum 31. Dezember des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Wanderungen

Zu Wanderungen insgesamt zählen somit alle Zu- und Fortzüge über Gemeindegrenzen hinaus. Bei der Berechnung je 1 000 Einwohnerinnen und Einwohner werden Wanderungen insgesamt sowie Wanderungen der Ausländerinnen und Ausländer jeweils auf die gesamte durchschnittliche Bevölkerung bezogen.

Zu- und Fortzüge

Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen über die Meldepflicht bei einem Wohnungswechsel wird jeder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Wohnungswechsel innerhalb einer Gemeinde finden keine Berücksichtigung.
Als Zuzüge gelten behördliche Anmeldungen von Personen, die ihre Hauptwohnung in einer Gemeinde bezogen haben. Diese Personen werden im Rahmen der Binnenwanderung als Fortzug aus der bisherigen Wohnung gezählt. Personen, die aus dem Ausland zuziehen oder ins Ausland ziehen, werden ebenfalls gezählt.

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