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2.22z Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt in Einrichtungen in Sachsen nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

31. Dezember 2021
Alter Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
Empfänger/-innen in Einrichtungen insgesamt Anzahl 3.030 1.785 1.245
Empfänger/-innen in Einrichtungen unter 18 Jahre Anzahl 265 170 95
Empfänger/-innen​​​​​​​ in Einrichtungen von 18 bis unter 65 Jahre Anzahl 1.255 860 395
Empfänger/-innen​​​​​​​​​​​​​​ in Einrichtungen von 65 und mehr Jahre Anzahl 1.510 755 755

Letzte Aktualisierung: 15.02.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Ab 1994 vergleichbar mit dem bisherigen Indikator 2.8.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

In den Ländern werden verschiedene Verfahren zur Erfassung der Sozialhilfeleistungen mit unterschiedlicher Qualität verwendet. Bisher ist die Datenqualität in einigen Ländern verbesserungswürdig.

Kommentar

Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern zählt jede Person, die am 31. Dezember des Jahres Sozialhilfe bezieht.

Seit dem Jahre 1994 werden in der Sozialhilfestatistik sämtliche Personen in so genannten Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dazu zählen z. B. nicht getrennt lebende Ehegatten und im Haushalt lebende minderjährige unverheiratete Kinder. Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden gesondert erfasst. Gegenwärtig steigen die Nettoausgaben für die Hilfe in besonderen Lebenslagen, insbesondere die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege als Leistung für Pflegebedürftige derart an, dass diese Position die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt übersteigt.

Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen werden zu Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie schließen Sozialhilfeempfänger mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein.

Sozialhilfe

Sozialhilfe soll nach dem Bundessozialhilfegesetz eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe wird gegliedert nach Hilfe zum Lebensunterhalt und als Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Gliederung von Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht soll aufzeigen, wo die Schwerpunkte des Sozialhilfebezuges liegen. Im vorliegenden Indikator wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht berücksichtigt.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen oder aus Ansprüchen gegenüber Dritten beschaffen kann. Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben gegenüber der Sozialhilfe Vorrang. Zu den Empfängern zählt jede Person, die im Laufe des Berichtszeitraumes mindestens einen Monat lang laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten hat.

Eine Hilfegewährung in Einrichtungen ist dann gegeben, wenn sich der Leistungsberechtigte nicht nur vorübergehend in einer Einrichtung (z. B. Alten- und Pflegeeinrichtung, Einrichtung für behinderte Menschen) aufhält. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige Einrichtungen aus. Als Sozialhilfedichte wird der Bezug von Sozialhilfeempfängern auf 1 000 Einwohner am 31. Dezember bezeichnet.

Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres bezogen.

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