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2.23 Empfängerinnen und Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen in Sachsen nach nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht

Eckdaten

31. Dezember 2021
Merkmal Einheit Sachsen Kreisfreie Städte Landkreise
Empfänger/-innen laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen Anzahl 4.465 1.845 2.525
Empfänger/-innen von Regelleistungen nach dem Asylbewerbergesetz Anzahl 21.825 6.720 11.810

         
In der Sachsensumme enthalten sind auch außerhalb Sachsens wohnende Hilfeempfänger, die durch sächsische Leistungsträger betreut werden.
Die Empfänger der Erstaufnahmeeinrichtung für Sachsen sind nur in der Sachsensumme enthalten.

Letzte Aktualisierung: 15.02.2023                

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt
Asylbewerberleistungsstatistik

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Ab 1994 vergleichbar mit dem bisherigen Indikator 2.8. Ab 1994 wurde der Indikator durch Angaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ergänzt.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

In den Ländern werden verschiedene Verfahren zur Erfassung der Sozialhilfeleistungen mit unterschiedlicher Qualität verwendet. Bisher ist die Datenqualität in einigen Ländern verbesserungswürdig.

Kommentar

Anspruchsberechtigt auf Sozialhilfe ist jeder Bürger, der in eine Notlage gerät, die er nicht aus eigenen Kräften und Mitteln bewältigen kann und die auch nicht mit Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von anderen Sozialleistungsträgern, behoben werden kann. Zu den Sozialhilfeempfängern zählt jede Person, die am 31. Dezember des Jahres Sozialhilfe bezieht.

Seit dem Jahre 1994 werden in der Sozialhilfestatistik sämtliche Personen in so genannten Bedarfsgemeinschaften gezählt. Dazu zählen z. B. nicht getrennt lebende Ehegatten und im Haushalt lebende minderjährige unverheiratete Kinder. Kurzzeitempfänger von Sozialhilfe, überwiegend Nichtsesshafte, werden gesondert erfasst. Gegenwärtig steigen die Nettoausgaben für die Hilfe in besonderen Lebenslagen, insbesondere die Eingliederungshilfen für behinderte Menschen und die Hilfe zur Pflege als Leistung für Pflegebedürftige derart an, dass diese Position die Ausgaben für die Hilfe zum Lebensunterhalt übersteigt.

Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Die Indikatoren über Empfänger von ausgewählten öffentlichen Sozialleistungen werden zu Aussagen zur sozioökonomischen Lebenssituation genutzt. Sie schließen Sozialhilfeempfänger mit laufender Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen und Empfänger von Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ein.

Sozialhilfe

Sozialhilfe soll nach dem Bundessozialhilfegesetz eine Lebensführung ermöglichen, die der Würde des Menschen entspricht. Sozialhilfe wird gegliedert nach Hilfe zum Lebensunterhalt und als Hilfe in besonderen Lebenslagen. Die Gliederung von Sozialhilfeleistungsempfängern nach Alter und Geschlecht soll aufzeigen, wo die Schwerpunkte des Sozialhilfebezuges liegen. Im vorliegenden Indikator wird die Hilfe in besonderen Lebenslagen nicht berücksichtigt.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt ist dem zu gewähren, der seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln, vor allem aus seinem Einkommen und Vermögen oder aus Ansprüchen gegenüber Dritten beschaffen kann. Leistungen anderer Sozialleistungsträger haben gegenüber der Sozialhilfe Vorrang. Zu den Empfängern zählt jede Person, die im Laufe des Berichtszeitraumes mindestens einen Monat lang laufende Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen erhalten hat.

Eine Hilfegewährung in Einrichtungen ist dann gegeben, wenn sich der Leistungsberechtigte nicht nur vorübergehend in einer Einrichtung (z. B. Alten- und Pflegeeinrichtung, Einrichtung für behinderte Menschen) aufhält. Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen schließt Anstalten, Pflegeeinrichtungen und gleichartige Einrichtungen aus. Als Sozialhilfedichte wird der Bezug von Sozialhilfeempfängern auf 1 000 Einwohner am 31. Dezember bezeichnet.

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Asylbewerber und abgelehnte Bewerber, die zur Ausreise verpflichtet sind, sowie geduldete Ausländer erhalten seit dem 1. November 1993 anstelle der Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Kleidung, Unterkunft usw. werden den Leistungsberechtigten Regelleistungen in Form von Grundleistungen oder in besonderen Fällen in Form von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt analog zu den Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz gewährt.

Die Zahl der Empfänger wird auf die fortgeschriebene Bevölkerung zum Stichtag 31. Dezember des Berichtsjahres bezogen.

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