2.4 Ausländische Bevölkerung in Sachsen am 31. Dezember und im Jahresdurchschnitt nach Alter und Geschlecht
Eckdaten
Altersgruppe Bevölkerung | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|---|
Unter 20 Jahren | Personen | 82.570 | 44.444 | 38.126 |
20 bis unter 65 Jahren | Personen | 234.404 | 128.583 | 105.821 |
65 Jahre und älter | Personen | 15.428 | 6.995 | 8.433 |
Letzte Aktualisierung: 13.12.2024
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Im bisherigen Indikator 2.1 war die ausländische Bevölkerung nur insgesamt ausgewiesen.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.
Kommentar
Die Altersgruppen entsprechen denen der europäischen Standardbevölkerung, ergänzt um die Altersgruppen von 85 - 89 und 90 - 94 Jahren sowie 95 Jahre und älter. Ab dem Jahr 2000/2001 werden die zusätzlichen Altersgruppen schrittweise in die amtlichen Statistiken übernommen.
Die Basistabelle zur Altersstruktur der ausländischen Bevölkerung wird pro Landkreis/Kreisfreier Stadt bei Bedarf als Länderindikator im Hintergrund (sog. Indikator der zweiten Reihe, gemäß Konzept der WHO) geführt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.
Bevölkerung
Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie die der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).
Bevölkerungsstruktur (ausländische Bevölkerung)
Die Struktur der ausländischen Bevölkerung nach Altersgruppen und Geschlecht unterscheidet sich von der der deutschen Bevölkerung. Für die Berechnung alters- und geschlechtsspezifischer Raten, speziell zur gesundheitlichen Lage der ausländischen Bevölkerung, werden diese Angaben benötigt.
Die WHO empfiehlt im Regelwerk zur Internationalen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesund-heitsprobleme (ICD-9 und ICD-10), bestimmte Altersklassen für die Gruppierung von Bevölkerungs- und Erkrankungsdaten zu bilden, um die internationale Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Als die gebräuchlichste Form der Darstellung hat sich die 5-Jahres-Altersgruppierung, gegliedert nach Geschlecht, durchgesetzt. Säuglinge werden gesondert betrachtet. Bis Ende des 20. Jahrhunderts war die Begrenzung bis auf die Bevölkerungsgruppe 85 Jahre und älter festgelegt. Aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung hat die WHO festgelegt, für Europa die Altersgruppen bis auf 95 Jahre und älter zu erhöhen.
Durchschnittliche Bevölkerung
Die durchschnittliche Bevölkerung ist das arithmetische Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten; die Monatsdurchschnitte werden aus dem Bevölkerungsstand am Anfang und Ende der Monate berechnet. Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31. Dezember des Vorjahres und am 31. Dezember des Berichtsjahres gebildet werden. Die Abweichungen zwischen beiden Berechnungsmethoden betragen maximal 0,1 %. In den neuen Bundesländern und Berlin-Ost galt bis 1988 die zum 30. Juni fortgeschriebene Einwohnerzahl als Bevölkerungsdurchschnitt. Da der Wert für die durchschnittliche Bevölkerung nicht als Stichtagszahl zum 30. Juni definiert ist, sondern errechnet wird, wurde der früher für diesen Indikator verwendete Begriff mittlere Bevölkerung durch den Begriff durchschnittliche Bevölkerung ersetzt.