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2.5 Bevölkerung in Sachsen am 31. Dezember und im Jahresdurchschnitt nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht und Ausländeranteil

Eckdaten

31. Dezember 2022
Bevölkerung Einheit Sachsen Kreisfreie Städte Landkreise
Insgesamt Personen 4.086.152 1.427.967 2.658.185
Männlich Personen 2.075.615 723.210 1.352.405
Weiblich Personen 2.010.537 704.757 1.305.780

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquellen

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

WHO-Angaben und OECD-Angaben zur Bevölkerung liegen nicht regional vor. Population by region für den EU-Indikatorensatz basieren auf der Datenbasis von Eurostat. Der vorliegende Indikator ist mit dem bisherigen Indikator 2.1a vergleichbar, der fakultativ auch für Kreise geführt werden konnte.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Zur Qualitätsbewertung gibt es seitens der Statistischen Landesämter keine strukturierte und dokumentierte Information. Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung der Bevölkerung entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Population möglich.

Kommentar

Für den Regionalvergleich ist eine demographische Basistabelle der Landkreise/Kreisfreien Städte erforderlich. Der Indikator enthält die gesamte Bevölkerung, die Ausländer sind als Bevölkerungsanteil in Prozent ausgewiesen. Im Indikator 2.6 ist die ausländische Bevölkerung nach Geschlecht im Regionalvergleich dargestellt. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Die Struktur der Bevölkerung auf regionaler Ebene nach Geschlecht und der Anteil ausländischer Bevölkerung in den Kommunen sind wichtige Grundlagen für die Planung der medizinischen Versorgung und gleichzeitig stellen sie die Nennerpopulation für die Bildung von Kennziffern (Raten, Ratios) zur gesundheitlichen Lage in den Kommunen dar.

Bevölkerung

Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie die der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).

Durchschnittliche Bevölkerung

Die durchschnittliche Bevölkerung ist das arithmetische Mittel aus 12 Monatsdurchschnitten; die Monatsdurchschnitte werden aus dem Bevölkerungsstand am Anfang und Ende der Monate berechnet. Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31. Dezember des Vorjahres und am 31. Dezember des Berichtsjahres gebildet werden. Die Abweichungen zwischen beiden Berechnungsmethoden betragen maximal 0,1 %. In den neuen Bundesländern und Berlin-Ost galt bis 1988 die zum 30. Juni fortgeschriebene Einwohnerzahl als Bevölkerungsdurchschnitt. Da der Wert für die durchschnittliche Bevölkerung nicht als Stichtagszahl zum 30. Juni definiert ist, sondern errechnet wird, wurde der früher für diesen Indikator verwendete Begriff mittlere Bevölkerung durch den Begriff durchschnittliche Bevölkerung ersetzt.

Für die Kreise und kreisfreien Städte kann ein vereinfachtes Verfahren zur Berechnung der Durchschnittsbevölkerung angewendet werden, bei dem die arithmetischen Mittelwerte aus dem Bevölkerungsstand jeder Altersgruppe am 31. Dezember des Vorjahres und am 31. Dezember des Berichtsjahres gebildet werden.

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