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2.8 Anteil der weiblichen Bevölkerung in Sachsen am 31. Dezember nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Altersgruppen

Eckdaten

31. Dezember 2022
Altersgruppe Bevölkerung Einheit Sachsen Kreisfreie Städte Landkreise
Unter 15 Jahre % 48,7 48,6 48,7
15 bis unter 45 Jahre % 47,9 48,2 47,7
45 bis unter 65 Jahre % 49,1 49,1 49,1
65 bis unter 80 Jahre % 54,4 56,2 53,8
80 Jahre und älter % 62,3 61,6 62,6
Insgesamt % 50,8 50,6 50,9

Letzte Aktualisierung: 25.09.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquellen

Fortschreibung des Bevölkerungsstandes

Mit den WHO-Indikatoren 0021 und 0022 999901 % of population aged 0-14 years, male, female vergleichbar. Ebenfalls mit den WHO-Indikatoren 0031 und 0032 999902 % of population aged 65+ years, male, female vergleichbar. Die Quoten für Männer sind jeweils die zu bildende Differenz zu 100 % nach Altersgruppen. Es gibt keinen vergleichbaren OECD-Indikator. Angaben zum Geschlecht sind im Indikator Population by sex enthalten. Die Angaben sind möglicherweise im künftigen EU-Indikatorensatz enthalten. Der bisherige Indikator 2.4 des GMK-Indikatorensatzes war genauso aufgebaut, beinhaltete zusätzlich die Verteilung der gesamten Bevölkerung in Prozent nach Altersgruppen.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Die zugrunde liegenden Bevölkerungszahlen werden aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes entnommen, deshalb sind kleinere Abweichungen zu einer Zensus-Bevölkerung möglich.

Kommentar

Mit dem Alter nimmt der Anteil der Frauen in der Bevölkerung erheblich zu. Es werden Stichtagszahlen vom 31. Dezember des Jahres verwendet. Der Indikator zählt zu den demographischen Gesundheitsdeterminanten.

Bevölkerung

Zur Bevölkerung gehören alle Personen, die in Deutschland ihren (ständigen) Wohnsitz haben einschließlich der hier gemeldeten Ausländerinnen und Ausländer sowie Staatenlosen. Nicht zur Bevölkerung zählen hingegen die Angehörigen der ausländischen Stationierungsstreitkräfte sowie die der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen mit ihren Familienangehörigen. Gezählt wird die Bevölkerung am Ort der alleinigen bzw. Hauptwohnung im Sinne von § 12 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vom 11. März 1994 (BGBl. I S. 529).

Generationensolidarität

Die Generationensolidarität hängt davon ab, ob ausreichendes Potenzial (vor allem Frauen) in der mittleren Generation vorhanden ist, um die Kinder und die Betagten zu versorgen. Absehbare Überlastungen der bislang gewissermaßen unauffällig funktionierenden Solidarpotenziale werden vor allem auf der kommunalen Ebene auftreten. Aus diesem Grunde ist die Beobachtung der Bevölkerungsanteile nach Geschlecht auf kommunaler Ebene erforderlich.

Mädchen- und Frauenanteil

Der Mädchen- und Frauenanteil an der Bevölkerung in fünf Altersgruppen beschreibt die Geschlechtsverteilung bei Kindern (0 - 14 Jahre), jungen (15 - 44 Jahre, fertile Phase von Frauen) und älteren Frauen (45 - 64 Jahre) und den Frauenanteil in der Ruhestandsphase (65 Jahre und älter) mit der Untergruppe der hochbetagten Frauen ab 80 Jahre. Aus der Differenz lässt sich für jede Altersgruppe der Männeranteil errechnen, der bei der jüngeren Bevölkerung über 50 %, bei der älteren Bevölkerung unter 50 % liegt.

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