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3.108 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

2021
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von … Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes Anzahl 805 415 390
Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes je 100.000 aktiv Versicherte Anzahl 41,5 41,7 41,3
Darunter
Krankheiten der Gelenke

Anzahl
305 145 160
Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens Anzahl 381 210 171

          
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Re

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)

Datenquelle

Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung

Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU. Der Indikator ist mit dem Indikator 3.48 der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 bezüglich M00 – M99 bedingt vergleichbar.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide.

Kommentar

Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst und bis zum Übergang in die Altersrente in einer Datei geführt.

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1.1.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Muskel- und Skelett-Erkrankungen

Muskel- und Skelett-Erkrankungen, darunter insbesondere Rückenleiden, beruhen auf Alterungsprozessen, akuten Schädigungen, beruflichen Belastungen, der körperlichen Fitness und psychosozialen Faktoren. Die Folge ist, dass Muskel- und Skelett-Erkrankungen, speziell Wirbelsäulenerkrankungen, häufig zur Antragstellung auf Berufskrankheit und Frühberentung führen. Frühberentungen aufgrund einer Muskel- und Skelett-Erkrankung nehmen ständig zu. Schwerarbeit im Baugewerbe, Bergbau sowie in der Metallindustrie, aber auch z. B. die Arbeit von Busfahrerinnen und Busfahrern, Kassiererinnen und Kassierern und die Arbeit in Pflegeberufen sind Risikobereiche.

Als Risikofaktoren spielen häufiges Heben, Tragen oder Ziehen schwerer Lasten, Schwerarbeit, Vibrationen, extreme Rumpfbeugung, langes Sitzen und Zwangshaltungen bei der Büroarbeit eine große Rolle. Trotz vieler Möglichkeiten, am Arbeitsplatz und im Arbeitsumfeld präventive Maßnahmen durchzusetzen, bleiben die Neuzugänge wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit auf hohem Niveau.

ICD 10 - Kapitel XIII und ausgewählte Diagnosegruppen

Der Indikator weist die Rentenzugänge in absoluten Zahlen und als Rate je 100 000 aktiv Versicherter wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes (M00 – M99), darunter Krankheiten der Gelenke (M00 - M25) und Krankheiten der Wirbelsäule und des Rückens (M40 - M54) nach Geschlecht im Berichtsjahr aus. Die Rentenzugänge sind auf den Wohnort bezogen. Als Bezugspopulation gelten die aktiv Versicherten.

Anspruchsvoraussetzungen

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.

Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Rentenzugängen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

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