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3.114 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Verletzungen und Vergiftungen nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

2021
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von … Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
Verletzungen und Vergiftungen Anzahl 110 69 41
Verletzungen und Vergiftungen je 100.000 aktiv Versicherte Anzahl 5,7 6,9 4,3

          
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung 

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)

Datenquelle

Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung

Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren in den Indikatorensätzen der WHO, OECD und der EU. Im bisherigen GMK-Indikatorensatz enthielt der Indikator 2.12 eine Übersicht über Rentenzugänge und den Rentenbestand von Frührenten nach Kreisen ohne Untergliederung nach Hauptdiagnosegruppen. Somit besteht keine Vergleichbarkeit.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide.

Kommentar

Die Daten der Rentenversicherungsträger geben einen genauen Überblick über vorzeitige krankheitsbedingte Berentungen. Die Gründe für frühzeitige Berentungen werden nach Diagnoseschlüsseln differenziert erfasst und alle Rentenzugänge werden bis zum Übergang in die Altersrente in einer Datei geführt.

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1.1.2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Ein wichtiger Parameter für den Gesundheitszustand der erwachsenen Bevölkerung sind die Rentenzugänge aufgrund verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Frühberentung stellt unter volkswirtschaftlicher Betrachtungsweise eine erhebliche Problematik dar, handelt es sich bei diesem Indikator doch ausschließlich um Rentenzugänge, die vorzeitig erfolgen, also vor Erreichen der eigentlichen Altersgrenze. Frühberentung sollte immer erst dann erfolgen, wenn alle Maßnahmen zur Vermeidung der Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, das schließt Maßnahmen der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation ein, ausgeschöpft worden sind. Der Anteil von Rentenzugängen als Folge von Verletzungen an allen Rentenzugängen ist gering, gilt jedoch aufgrund der Vermeidbarkeit von Verletzungen und Unfällen als wichtiges Kriterium für die Evaluation von Präventionsstrategien.

ICD 10 - Kapitel XIX

Der Indikator weist die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von Verletzungen und Vergiftungen (S00 - T98) in absoluten Zahlen und als Rate je 100 000 aktiv Versicherter nach Geschlecht im Berichtsjahr aus. Die Angaben werden auf den Wohnort der Frühberenteten bezogen.

Anspruchsvoraussetzungen

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.

Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Rentenzugängen und Leistungen zur medizinischen Rehabilitation ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

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