3.118 Im Straßenverkehr verunglückte Personen in Sachsen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
---|---|---|---|---|
Verunglückte männliche Personen | Anzahl | 9.310 | 3.193 | 6.117 |
Verunglückte weibliche Personen | Anzahl | 7.072 | 2.662 | 4.410 |
Tödlich verunglückte Personen insgesamt | Anzahl | 187 | 30 | 157 |
Tödlich verunglückte männliche Personen | Anzahl | 133 | 15 | 118 |
Tödlich verunglückte weibliche Personen | Anzahl | 54 | 15 | 39 |
Datenquelle: Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Letzte Aktualisierung: 11.03.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
- Im Straßenverkehr verunglückte Personen nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht (*.xlsx, 64,70 KB) Letzte Aktualisierung: 07.03.2025
Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Statistik der Straßenverkehrsunfälle
Bevölkerungsstatistik
Der vorliegende Indikator ist vergleichbar mit dem WHO-Indikator 1740-42 110202 SDR, motor vehicle traffic accidents/100 000 population/male/female. Im OECD-Indikatorensatz gibt es keinen entsprechenden Indikator. Der Indikator ist vergleichbar mit dem EU-Indikator Road traffic injuries. Mit dem bisherigen Indikator 3.35, der sich nur auf verunglückte Fußgänger und Fahrradfahrer nach Verwaltungsbezirken bezog, nur sehr bedingt vergleichbar
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Die Daten der Straßenverkehrsunfälle zu tödlichen Unfällen gelten als valide, wohingegen die Datenqualität hinsichtlich der Verletzten je nach Schwere und Verkehrsbeteiligung etc. schwankt.
Kommentar
Die Straßenverkehrsunfallstatistik der verunglückten Personen (verunglückte Beteiligte sowie Mitfahrerinnen und Mitfahrer) ist nach dem Ereignisprinzip (Unfallort) einem Land oder Kreis zugeordnet. Trotzdem ist hier zu Vergleichszwecken ein Bezug auf die Wohnbevölkerung vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass Unfälle bei Fußgängerinnen und Fußgängern und in eingeschränktem Umfang bei Fahrradfahrerinnen und -fahrern häufiger am Wohnort passieren, dagegen sollten die Raten bei Berufspendlerinnen und -pendlern in den Stadtstaaten/Städten systematisch gegenüber dem Umland erhöht sein. Bei der Darstellung und Interpretation ist dies zu berücksichtigen.
Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.
Im Straßenverkehr verunglückte Personen
Aus den Straßenverkehrsberichten geht hervor, dass in dicht besiedelten Gebieten mehr Personen im Straßenverkehr verunglücken, jedoch in Großstädten weniger tödliche Verkehrsunfälle registriert werden. Die Zahl verletzter und getöteter Personen infolge von Straßenverkehrsunfällen unterscheidet sich sowohl zwischen Kreisen, kreisfreien Städten, Stadtbezirken als auch zwischen Bundesländern.
Betrachtet man das Unfallgeschehen nach Regionen, so fallen vor allem die Ballungszentren und jene Regionen entlang von Hauptverkehrsrouten durch hohe Unfallzahlen auf. Bezieht man die Zahl der Unfälle auf die Einwohnerinnen und Einwohner, so zeigt sich auch hier, dass die Ballungszentren - vor allem aufgrund der hohen Verkehrsdichte - erhöhte Unfallraten aufweisen. Im Gegensatz dazu ist die auf Einwohnerinnen und Einwohner bezogene Rate der Getöteten in den Städten niedrig. Hier konzentrieren sich die hohen Werte auf die höheren Fahrgeschwindigkeiten auf den Außerortstraßen (Fernstraßen, Autobahnen).
Um Gebiete mit unterschiedlichen Einwohnerzahlen in Bezug auf die Anzahl von Unfallverletzten und –getöteten nach Geschlecht vergleichen zu können, werden die Unfallzahlen im vorliegenden Indikator für beide Geschlechter auf jeweils 100 000 weibliche bzw. männliche Einwohner bezogen.
Entsprechend der Straßenverkehrsunfallstatistik sind im Straßenverkehr verunglückte Personen verletzte und getötete Personen, die bei Unfällen im Fahrverkehr (inkl. Eisenbahn), auf öffentlichen Wegen und Plätzen Körperschäden erlitten haben, unabhängig von der Höhe des Sachschadens.
Unfälle, die Fußgängerinnen und Fußgänger allein betreffen (z. B. Sturz), und Unfälle, die sich auf Privatgrundstücken ereignen, werden nicht als Straßenverkehrsunfälle erfasst.
Personen, die innerhalb von 30 Tagen an den Unfallfolgen sterben, rechnen nicht zu den verletzten, sondern zu den getöteten Personen.