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3.119 Zahl der Straßenverkehrsunfälle, in denen Alkohol eine verursachende Rolle gespielt hat

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit insgesamt
Unfälle mit Personenschaden und Ursache Alkoholeinfluss Anzahl 543
je 100 Unfälle mit Personenschaden und Ursache Alkoholeinfluss Anzahl 5,1
Verunglückte insgesamt Anzahl 649
Verunglückte Verletzte Anzahl 643
Verunglückte Getötete Anzahl 6

          
Datenquelle: Statistik der Straßenverkehrsunfälle

Letzte Aktualisierung: 04.11.2022

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der Straßenverkehrsunfälle

Der vorliegende Indikator ist vergleichbar mit den WHO-Indikatoren 3060 170701 Road traffic accident involving alcohol/100 000 population und 3061 175701 Number of road traffic accidents involving alcohol. Es gibt keinen vergleichbaren OECD-Indikator. Der Indikator ist vergleichbar mit dem EU-Indikator Morbidity, disease-specific, Diseases selected for other reasons, Alcohol-related traffic accidents. Der vorliegende Indikator ist mit dem bisherigen GMK-Indikator 3.36 (alt) identisch; letzterer ist jedoch nicht tabellarisch aufgeführt.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

In der amtlichen Statistik der Bundesrepublik Deutschland sind solche Unfälle als Alkoholunfälle definiert, bei denen mindestens einer der Unfallbeteiligten unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Die Polizei kann bereits Verkehrsteilnehmer mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 0,3 ‰ als alkoholbeeinflusst einstufen, wenn sie im Straßenverkehr auffällig geworden sind. Alkoholeinfluss wird von der Polizei ab einem Blutalkoholgehalt von 0,3 ‰ angenommen. Bei der Bewertung der erhobenen Daten über Alkoholunfälle wird von einer Dunkelziffer ausgegangen, denn nicht bei jedem Unfallbeteiligten kann festgestellt werden, ob er unter Alkoholeinfluss gestanden hat. Unfälle, bei denen außer dem möglicherweise alkoholisierten Fahrer niemand beteiligt war (Alleinunfälle), werden häufig nicht der Polizei gemeldet.

Kommentar

Das deutsche Recht unterscheidet seit Einführung des neuen 0,3-Promille-Gesetzes je nach Grad der Gefährdung verschiedene Promillegrenzen mit unterschiedlichen rechtlichen Folgen. Bei Unfallbeteiligung können auf einer/einen alkoholisierten Kraftfahrerin/-fahrer hohe Geld- oder Freiheitsstrafen zukommen. Zudem spricht das Gericht demjenigen Schadensersatz, Schmerzensgeld und eventuell Rente zu, der durch einen anderen fahrlässig geschädigt wurde.

So genannte Sonstige Sachschadensunfälle mit Alkohol (Kategorie 6) und Sonstige Sachschadensunfälle mit Verkehrsunfallflucht (Kategorie 7) werden in der polizeilichen Verkehrsunfallstatistik nur zahlenmäßig erfasst. Verkehrsunfälle mit Alkohol und Verkehrsunfälle mit Verdacht des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Verkehrsunfallflucht) werden als Unfälle der Kategorien 6 bzw. 7 ausgewiesen. Infolge der Neufassung des StVUnfStatG mit Wirkung vom 1.1.1995 ist eine Vergleichbarkeit mit den Vorjahren aufgrund der neuen Definition des schwerwiegenden Verkehrsunfalls mit Sachschaden - Kategorie 4 sowie der Einführung der Kategorien 6 und 7 in der Langzeitübersicht nicht möglich.

Der Bezug auf die Wohnbevölkerung ist ungenau, da die Straßenverkehrsunfälle nach dem Ereignisort des Unfalls registriert werden.

Der Indikator zählt zu den Ergebnisindikatoren.

Unfälle unter Alkoholeinfluss

Unfälle unter Alkoholeinfluss werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 erfasst. Seit dieser Zeit sind Unfälle mit Personenschaden unter Alkoholeinfluss kontinuierlich zurückgegangen und erreichten im Jahre 1998 einen Anteil von 3,2 % am Gesamtunfallgeschehen (früheres Bundesgebiet 3,1 %, neue Länder und Berlin 3,5 %).

Das Risiko für Verkehrsunfälle steigt mit dem Grad der Alkoholisierung und liegt bei höherer Blutalkoholkonzentration (BAK) überproportional hoch. Junge Menschen sind aufgrund ihres Lebensstils und ungenügender Fahrpraxis deutlich häufiger der Gefahr alkoholbedingter Unfälle ausgesetzt als ältere.

Neben erhöhter Geschwindigkeit rangiert der Alkohol bei den Verkehrsunfällen mit Personenschaden hinter der nicht angepassten Geschwindigkeit und Vorfahrtverletzungen auf den vorderen Plätzen der Unfallursachen. Eine der häufigsten Ursachen vermeidbarer Sterblichkeit vor allem jüngerer Männer ist durch Alkohol am Steuer bedingt, häufig erleiden unschuldige Personen bei Alkoholunfällen Schaden.

Der vorliegende Indikator weist die Zahl der Straßenverkehrsunfälle im Zeitvergleich der vorliegenden Berichtsjahre aus, in denen Alkohol eine verursachende Rolle gespielt hat. Unfälle mit Fahrzeugführerinnen und -führer unter Alkoholeinfluss und mit Personenschaden je 100 Unfälle, darunter gesondert Verunglückte unter Alkoholeinfluss als Prozent aller Verunglückten, Getötete unter Alkoholeinfluss in Prozent aller Getöteten und Verletzte unter Alkoholeinfluss in Prozent aller Verletzten, zeigen das Ausmaß im Rahmen des Straßenverkehrsunfallgeschehens auf.

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