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3.38 Rentenzugänge und -bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

2021
Merkmal Einheit Männlich Weiblich
Rentenzugänge unter 35 Jahren Anzahl 125 174
Rentenzugänge von 35 bis unter 60 Jahren Anzahl 2.341 2.612
Rentenzugänge 60 Jahre und mehr Anzahl 1.127 903
Rentenbestand unter 35 Jahren Anzahl 804 849
Rentenbestand von 35 bis unter 60 Jahren Anzahl 24.539 28.493
Rentenbestand 60 Jahre und mehr Anzahl 18.332 20.089

         
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Datenquelle

Statistik über Rentenzugänge
Statistik über Rentenbestand
Statistik der Aktiv Versicherten

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren zu Frühberentungen nach Alter und Geschlecht. Bislang waren Frührentenzugänge und -bestände nur auf spezifische Erkrankungen gerichtet, z. B. Indikator 3.29 als Folge eines Rückenleidens. In der zweiten Fassung des GMK-Indikatorensatzes von 1996 gab es keinen vergleichbaren Indikator.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

In der Statistik über Rentenzugänge und der Statistik über Rentenbestand werden die Frührentenzugänge mit ihrem Alter bei Rentenbeginn in Einzeljahren erfasst. In den über 60-Jährigen sind die Frührenten mit nicht erfasstem Alter mit eingeschlossen. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitäts- und Qualitätssicherungsprüfungen kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann.

Kommentar

Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1. Januar 2001 das bisherige System der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst. Ebenfalls sind die persönlichen Anspruchsvoraussetzungen der Erwerbsminderungsrenten verschärft worden.

Die Angaben zu Rentenzugängen und zum Rentenbestand liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Frührentnerinnen und Frührentner vor.

Ab dem Jahre 1999 werden zu den aktiv Versicherten auch die geringfügig Verdienenden gezählt. Dadurch ist es zu einem starken Anstieg der Versichertenzahl, insbesondere bei den Frauen gekommen. Dies führt durch die Zunahme der Nenner-Population zu niedrigeren Raten der Rentenzugänge und -bestände. Renten für Bergleute wegen Vollendung des 50. Lebensjahres auf der Grundlage von § 45 SGB VI sind nicht enthalten.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Anspruchsvoraussetzungen

Eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.

Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.

Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Durch die Zusammenführung der Rentenversicherung für Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zur allgemeinen Rentenversicherung gliedert sich die gesetzliche Rentenversicherung in nur noch zwei Versicherungszweige: die allgemeine Rentenversicherung und die knappschaftliche Rentenversicherung.

Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab 1.10.2005 von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Bundesträger ist zum einen die sich aus dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und dem Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) ergebende Deutsche Rentenversicherung Bund und zum anderen die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die aus dem Zusammenschluss der bislang eigenständigen Versicherungsträger Bahnversicherungsanstalt, Bundesknappschaft und Seekasse hervorgegangen ist.

Für die Betreuung der Versicherten in der allgemeinen Rentenversicherung sind zudem Regionalträger (ehemalige Landesversicherungsanstalten) zuständig. Mit der neuen Organisation wird die traditionelle Trennung zwischen Arbeiterinnen/Arbeitern und Angestellten in der Rentenversicherung aufgegeben.

Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

Im vorliegenden Indikator werden sowohl die Neuzugänge als auch der Bestand wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zum 31.12. des Berichtsjahres in 5-Jahres-Altersgruppen nach Geschlecht in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten ausgewiesen.

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