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3.41 Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis (Grad der Behinderung von 50 und mehr) in Sachsen am 31. Dezember nach Geschlecht

Eckdaten

2023
Merkmal Einheit Wert
Schwerbehinderte insgesamt Anzahl 454.115
Schwerbehinderte männlich  Anzahl 225.390
Schwerbehinderte weiblich Anzahl 228.725
Schwerbehinderte insgesamt je 100.000 Einwohner/-innen Anzahl 11.104,5
Schwerbehinderte männlich je 100.000 Einwohner Anzahl 11.180,4
Schwerbehinderte weiblich je 100.000 Einwohnerinnen Anzahl 11.030,7

         
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Datenquelle:
Statistik der schwerbehinderten Menschen (Durchführung im Zweijahresturnus)
Statistikergebnisse werden ab 2021 nach dem Verfahren der 5er-Rundung ausgewiesen. Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt.

Letzte Aktualisierung: 24.10.2024

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der schwerbehinderten Menschen

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. In den vorangegangenen Indikatorensätzen aus den Jahren 1991 und 1996 gab es keine Zeitreihen mit einer Übersicht über die Entwicklung der Schwerbehinderten über die Zeit. Somit wurde dieser Indikator neu in den Indikatorensatz aufgenommen.

Periodizität

Zweijährlich, 31.12.

Validität

In der Schwerbehindertenstatistik werden amtlich anerkannte Schwerbehinderte registriert. Dies sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen auf Antrag bei den Landesversorgungsämtern haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen.

Bei Daten, die auf anerkannter Schwerbehinderung beruhen, ist zu beachten, dass es im Ermessen des Betroffenen liegt, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber weder dokumentiert ist noch in die statistische Erhebung eingeht.

So profitieren Menschen mit Behinderungen, die nicht am Erwerbsleben teilnehmen, weniger von den gesetzlich geregelten Nachteilsausgleichen und haben damit ein geringeres Interesse, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Andere Gründe könnten Informationsdefizite oder Unsicherheiten der Antragstellung sein. Deshalb ist von einer Untererfassung auszugehen.

Kommentar

Da die Anzahl Schwerbehinderter proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem hohen Anteil älterer Bürger mehr Schwerbehinderte haben. Die Angaben entsprechen einer Bestandsstatistik, die alle zwei Jahre erhoben wird. Um den Altersstruktureffekt auszugleichen, wird eine Altersstandardisierung an der Europabevölkerung (alt) vorgenommen. Die Angaben sind auf die Wohnbevölkerung bezogen, die Berechnung auf je 100 000 Einwohner erfolgt auf die Stichtagsbevölkerung.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (§ 2 Abs. 2 SGB IX) sowie Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

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