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3.42 Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

2023
Merkmal Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
Schwerbehinderte insgesamt Anzahl 306.845 149.035 157.810
Schwerbehinderte unter 25 Jahren Anzahl  16.435  10.065   6.365
Schwerbehinderte von 25 bis unter 35 Jahren Anzahl   9.505   5.355   4.150
Schwerbehinderte von 35 bis unter 45 Jahren Anzahl  19.060   9.990   9.070
Schwerbehinderte von 45 bis unter 65 Jahren Anzahl  86.245  43.540  42.700
Schwerbehinderte von 65 Jahren und älter Anzahl 175.610 80.085  95.525

         
Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Datenquellen:
Statistik der schwerbehinderten Menschen (Durchführung im Zweijahresturnus); 
Statistikergebnisse werden ab 2021 nach dem Verfahren der 5er-Rundung ausgewiesen. Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt.
Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Ergebnisse ab Berichtsjahr 2023 resultieren aus eingeführten Abgleichen der Daten mit dem sächsischen Melderegister, die zu einer Verringerung der Anzahl schwerbehinderter Menschen geführt haben.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2025

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der schwerbehinderten Menschen

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- oder EU-Indikatoren. Im ursprünglichen Indikatorensatz aus dem Jahre 1991 waren im Indikator 3.40 alle Schwerbehinderten nach sechs-Altersgruppen enthalten, in der Fassung des Indikatorensatzes aus dem Jahre 1996 wurden die Angaben im Indikator 3.40 auf Schwerbehinderte mit einem Behindertengrad von 90 und mehr eingeschränkt. Somit entspricht der vorliegende Indikator dem ursprünglichen Indikator, jedoch mit einer 5-Jahres-Altersgruppierung.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

In der Schwerbehindertenstatistik werden amtlich anerkannte Schwerbehinderte registriert. Dies sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen auf Antrag bei den Landesversorgungsämtern haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen.

Bei Daten, die auf anerkannter Schwerbehinderung beruhen, ist zu beachten, dass es im Ermessen des Betroffenen liegt, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Verschiedene Gründe können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber weder dokumentiert ist noch in die statistische Erhebung eingeht (s. a. Kommentar zum Indikator 3.43).

Vor allem im höheren Lebensalter ist aufgrund von Unwissenheit oder Unsicherheiten von einer Untererfassung von Schwerbehinderten auszugehen.

Kommentar

Die Angaben nach Altersgruppen geben z. B. Auskunft darüber, wie viele Kinder und Jugendliche als zukünftige Erwerbstätige von Schwerbehinderung betroffen sind und damit im Rahmen ihrer Bildung und Ausbildung besonderer Fürsorge bedürfen. Der Indikator erlaubt jedoch keine Rückschlüsse auf die Ursache (Krankheit, angeborene Behinderung oder Unfall) der Behinderung (s. dazu Indikator 3.43).

Da die Anzahl Schwerbehinderter proportional mit dem Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass kreisfreie Städte, Kreise und Stadtbezirke mit einem hohen Anteil älterer Bürger mehr Schwerbehinderte haben. Die Angaben entsprechen einer Bestandsstatistik, die alle zwei Jahre erhoben wird. Die altersspezifischen Raten sind wegen des Bezugs auf je 100 000 der Altersgruppe nach Geschlecht vergleichbar, zusätzlich wird für die Insgesamtzahlen eine Altersstandardisierung auf die Europabevölkerung (alt) vorgenommen. Somit sind die Insgesamtzahlen mit den im Indikator 3.41 ausgewiesenen Zahlen für das entsprechende Berichtsjahr vergleichbar

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (§ 2 Abs. 2 SGB IX) sowie Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

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