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3.43 Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Art der schwersten Behinderung und Geschlecht

Eckdaten

2025
Merkmal Einheit Insgesamt Männlich  Weiblich
Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen Anzahl 97.885 56.210 41.670
Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten Anzahl 86.815 45.760 41.060
Funktionseinschränkung von Gliedmaßen, der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes Anzahl 65.140 26.295 38.845
Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen bzw. Organsystemen je 100.000 Einwohner/-innen Anzahl 2.431,0 2.834,7 2.039,0
Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderungen, Suchtkrankheiten je 100.000 Einwohner/-innen Anzahl 2.156,0 2.307,7 2.009,2
Funktionseinschränkung von Gliedmaßen, der Wirbelsäule und des Rumpfes, Deformierung des Brustkorbes je 100.000 Einwohner/-innen Anzahl 1.617,7 1.326,1 1.900,8

         
Personen mit den Geschlechtsangaben "divers" und "ohne Angabe" (nach §22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Datenquelle:
Statistik der schwerbehinderten Menschen (Durchführung im Zweijahresturnus)
Statistikergebnisse werden ab 2021 nach dem Verfahren der 5er-Rundung ausgewiesen. Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt.
 

Letzte Aktualisierung: 23.09.2026

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der schwerbehinderten Menschen

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren. Im bisherigen Indikatorensatz gab es keine Indikatoren nach der Art der schwersten Behinderung. Der Indikator ist neu.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

In der Schwerbehindertenstatistik werden amtlich anerkannte Schwerbehinderte registriert. Dies sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen.

Die Antragstellung eines Schwerbehindertenausweises liegt im Ermessen des Betroffenen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit oder Unsicherheiten bei der Antragstellung für Personen im höheren Lebensalter können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen.

Kommentar

In der Statistik der Schwerbehinderungen wird eine umfangreiche Palette von Behinderungsarten aufgeführt, die sich für die Arbeitsweise der Landesversorgungsämter bewährt hat. Unter Schwerbehinderten finden sich Unfallopfer und Dialysepatienten genauso wie geistig Behinderte und psychisch Kranke. Die Behinderungsarten sind gegenwärtig weder nach der geltenden Klassifikation der Krankheiten (ICD-10), noch nach der Klassifikation der Schädigungen, Behinderungen und Beeinträchtigungen (ICIDH) klassifiziert, so dass eine Vergleichbarkeit von Diagnosegruppen, die zur Anerkennung als Schwerbehinderter führen, mit anderen Morbiditätsdaten kaum möglich ist. Als häufigste Behinderungsart wird die Beeinträchtigung der Funktion von inneren Organen oder Organsystemen genannt.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (§ 2 Abs. 2 SGB IX) sowie Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

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