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3.45 Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht

Eckdaten

2023
Merkmal Einheit Sachsen Kreisfreie Städte Landkreise
Insgesamt Anzahl 306.845 99.440 207.410
Männlich Anzahl 149.035 46.260 102.775
Weiblich Anzahl 157.810 53.175 104.635

         
Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Datenquellen:
Statistik der schwerbehinderten Menschen (Durchführung im Zweijahresturnus); 
Statistikergebnisse werden ab 2021 nach dem Verfahren der 5er-Rundung ausgewiesen. Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt.
Einschränkungen in der Vergleichbarkeit der Ergebnisse ab Berichtsjahr 2023 resultieren aus eingeführten Abgleichen der Daten mit dem sächsischen Melderegister, die zu einer Verringerung der Anzahl schwerbehinderter Menschen geführt haben.

Letzte Aktualisierung: 18.07.2025

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen

Datenquelle

Statistik der Schwerbehinderten

Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren auf regionaler Ebene. Schwerbehinderte im Regionalvergleich wurden im bisherigen Indikator 3.41 nur auf schwerstbehinderte Kinder (Behinderung von 90 - 100) unter 15 Jahren bezogen, im neuen Indikator beziehen sich die Angaben auf alle Schwerbehinderten.

Periodizität

Zweijährlich, 31.12.

Validität

Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die Schwerbehinderten nach deren Wohnort. Schwerbehinderte sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen.

Kommentar

Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere kreisfreie Städte, Kreise oder Stadtbezirke zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr Schwerbehinderte ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte sind Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 Prozent (§ 2 Abs. 2 SGB IX) sowie Gleichgestellte (§ 2 Abs. 3 SGB IX).

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