3.45 Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
---|---|---|---|---|
Insgesamt | Anzahl | 432.695 | 137.505 | 295.190 |
Männlich | Anzahl | 214.695 | 64.770 | 149.925 |
Weiblich | Anzahl | 218.000 | 72.735 | 145.265 |
Datenquellen: Statistik der schwerbehinderten Menschen (Durchführung im Zweijahresturnus); Statistikergebnisse werden ab 2021 nach dem Verfahren der 5er-Rundung ausgewiesen. Abweichungen in den Summen sind rundungsbedingt
1) Personen mit den Geschlechtsangaben »divers« und »ohne Angabe« (nach § 22 Absatz 3 PStG) werden in Geheimhaltungsfällen per Zufallsprinzip dem männlichen oder weiblichen Geschlecht zugeordnet.
Letzte Aktualisierung: 15.02.2023
Ausführliche Datentabelle zum Download
- Schwerbehinderte Menschen mit gültigem Schwerbehindertenausweis nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht, Datei ist nicht barrierefrei (*.xlsx, 84,12 KB) Letzte Aktualisierung: 15.02.2023
Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Statistik der Schwerbehinderten
Es gibt keine vergleichbaren WHO-, OECD- und EU-Indikatoren auf regionaler Ebene. Schwerbehinderte im Regionalvergleich wurden im bisherigen Indikator 3.41 nur auf schwerstbehinderte Kinder (Behinderung von 90 - 100) unter 15 Jahren bezogen, im neuen Indikator beziehen sich die Angaben auf alle Schwerbehinderten.
Periodizität
Zweijährlich, 31.12.
Validität
Die zuständigen Versorgungsämter führen Übersichten über die Schwerbehinderten nach deren Wohnort. Schwerbehinderte sind Personen, deren Behinderungsgrad mindestens 50 beträgt und die diesen amtlich haben feststellen lassen, also einen gültigen Ausweis besitzen. Verschiedene Gründe, z. B. Unwissenheit, können dazu führen, dass eine Schwerbehinderung zwar faktisch vorliegt, aber nicht beantragt und somit nicht anerkannt wurde. Bei Bürgern im höheren Lebensalter ist von einer Untererfassung auszugehen.
Kommentar
Versorgungsämter sind in der Regel für mehrere kreisfreie Städte, Kreise oder Stadtbezirke zuständig. Da die Schwerbehindertenrate proportional zum Alter ansteigt, ist zu erwarten, dass Regionen mit einem entsprechenden Altersaufbau mehr Schwerbehinderte ausweisen. Durch die indirekte Altersstandardisierung soll der Altersstruktureffekt ausgeglichen werden. Durch einen Vergleich mit den Schwerbehindertenraten im Landesdurchschnitt ist ersichtlich, in welchem Ausmaß die Schwerbehindertenraten in den Regionen von diesem Durchschnittswert abweichen. Regionale Unterschiede sind insbesondere im Hinblick auf bereitzustellende Versorgungsstrukturen z. B. behindertengerechte und behinderungsspezifische Einrichtungen relevant. Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.