3.62 Neuerkrankungen an Lungentuberkulose nach Kreisfreien Städten und Landkreisen
Eckdaten
Neuerkrankungen an Lungentuberkulose A15.0 und A15.1 | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
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Insgesamt | Anzahl | 106 | 66 | 40 |
Insgesamt je 100 000 Einwohner/-innen | Anzahl | 2,6 | 4,7 | 1,5 |
Männlich | Anzahl | 79 | 49 | 30 |
Weiblich | Anzahl | 27 | 17 | 10 |
Datenquelle: Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Letzte Aktualisierung: 21.05.2024
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Statistik der meldepflichtigen Krankheiten
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Im WHO-Indikatorensatz ist nur die Tuberkulose-Inzidenz 2010 040 301 Tuberculosis incidence per 100 000 insgesamt enthalten (s. Ind. 3.59). Nicht vergleichbar mit OECD-Indikatoren. Angaben zur Tuberkulose sind im EU-Indikatorensatz vorgesehen.
Im bisherigen GMK-Indikatorensatz beinhaltete der Indikator 3.14 die offen ansteckende Tuberkulose für Deutsche und Ausländerinnen/Ausländer, die entsprechenden ICD-9 Diagnosen waren die 010 - 012. Die nach dem Infektionsschutzgesetz zu Grunde gelegte Definition der bakteriell gesicherten Lungentuberkulose entspricht der ICD-10-Kodierung A15.0 und A15.1. Der Indikator ist mit dem bisherigen GMK-Indikator nur bedingt vergleichbar, da weniger Meldungen in den Indikator eingehen. Tuberkulose-Erkrankungen der Pleura, der Lymphknoten usw. sind in den Indikatoren 3.61 und 3.62 nicht mehr enthalten. Im bisherigen Indikator war der bakterielle Erregernachweis nicht explizit nachgewiesen.
Periodizität
Jährlich, 31.12
Validität
Die Vollständigkeit der Meldungen wird durch die Meldedisziplin der Ärztinnen und Ärzte und weiterer meldepflichtiger Einrichtungen beeinflusst. Einige Erkrankungen lassen sich aufgrund unvollständiger Meldungen Ländern nicht zuordnen. Deshalb kann die Summe der von den 16 Bundesländern gemeldeten Krankheiten von der Gesamtsumme der Erkrankungen der Bundesrepublik Deutschland abweichen.
Die Summe der Tuberkulose-Erkrankungen im Indikator 3.62 sollte mit den im Indikator 3.61 für dasselbe Jahr geführten Zahlen zu Erkrankungen an Lungentuberkulose übereinstimmen.
Zur besseren Vergleichbarkeit der Erkrankungshäufigkeiten im Trend und im regionalen Vergleich werden zusätzlich altersstandardisierte Raten berechnet.
Kommentar
Die Meldungen von Tuberkulose-Erkrankungen erfolgen nach den vom Robert Koch-Institut festgelegten Referenzdefinitionen, die sowohl das klinische Bild, den labordiagnostischen Nachweis als auch den epidemiologischen Zusammenhang berücksichtigen. Daten liegen bis zur Kreisebene vor. Es besteht der Bezug zum Wohnort. Als Nennerpopulation wird die durchschnittliche Bevölkerung des Berichtsjahres, getrennt für Deutsche und Ausländerinnen/Ausländer, verwendet. Die Inzidenzraten von Tuberkulose-Erkrankungen wurden auch im bisherigen Indikatorensatz altersstandardisiert, das betrifft sowohl den Indikator 3.61 als auch den Indikator 3.62. Berechnungsbasis für die Inzidenzraten auf Kreisebene ist die im vereinfachten Verfahren ermittelte durchschnittliche Bevölkerung (Anfangs- plus Endbestand / 2), bei Ländern mit wenig Neuerkrankungen oder Kreisen mit geringer Bevölkerung ist die Berechnung von Dreijahresmittelwerten zu empfehlen. Für den Vergleich von regionalen Angaben zur Tuberkulose-Inzidenz wird zusätzlich die indirekte Standardisierung durchgeführt.
Es handelt sich bei beiden Indikatoren um Ergebnisindikatoren.
Meldepflicht (siehe Indikator 3.58z bzw. 3.59z)
Meldepflichtige übertragbare Krankheiten basieren auf dem am 1.1.2001 in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz (IfSG). Alle Formen von Tuberkuloseerkrankungen sind nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtig.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen
Im vorliegenden Indikator 3.61 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) für die Bundesländer aufgeführt, differenziert nach Deutschen und Ausländerinnen/Ausländern. Im Indikator 3.62 werden die Neuerkrankungen an bakteriell gesicherter Lungentuberkulose regional dargestellt.
Die Lungentuberkulose (ICD-10: A15.0 und A15.1) ist charakterisiert durch den Befall des Lungenparenchyms oder des Tracheo-Bronchialbaums. In die Indikatoren gehen alle kulturell- oder mikroskopisch-positiven Fälle von Lungentuberkulose ein.
Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländerinnen/Ausländern beziehen sich auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft. Demzufolge werden die Daten der Bevölkerungsstatistik (durchschnittliche Bevölkerung) als Bezugspopulation herangezogen.
Bis zum Jahr 2000 wurden die Neuerkrankungen an offener Lungentuberkulose aus der Tuberkulosestatistik der Statistischen Landesämter bereitgestellt. Tuberkulose-Erkrankungen für Deutsche und Ausländerinnen/Ausländern bezogen sich wie im vorliegenden Indikator auf den aktuellen Stand der Staatsbürgerschaft und basierten auf der Bevölkerungsstatistik. Im Indikator 3.59 werden alle Erkrankungen an Tuberkulose (A15 - A19) aufgeführt. Die bakteriell gesicherte Lungentuberkulose (A15.0 und A15.1) ist eine Teilmenge aller Tuberkulose-Erkrankungen.