3.85 Medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe infolge von psychischen und Verhaltensstörungen nach Alter und Geschlecht
Eckdaten
Medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe infolge von … | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|---|
psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10) | Anzahl | 1.254 | 915 | 339 |
psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen (F11 - F19) | Anzahl | 802 | 600 | 202 |
psychischen und Verhaltensstörungen durch Schizophrenie (F20 - F29) | Anzahl | 65 | 34 | 31 |
psychischen und Verhaltensstörungen durch affektiven Störungen (F30 - F39) | Anzahl | 2.792 | 758 | 2.034 |
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik über medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe
Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)
Datenquelle
Statistik über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe
Statistik der Aktiv Versicherten
Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU (nur Angaben zu: Expenditure on curative & rehabilitative care, in-patient care, day care), die nach Altersgruppen und Geschlecht gegliedert sind. Im bisherigen Indikatorensatz gab es vergleichbare Angaben im Indikator 7.21.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Für alle Rehabilitationsleistungen besteht Berichtspflicht, so dass von einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme gesichert. Durch Einzelprüfungen von Kodierungen der Ärzte und zusätzliche Plausibilitätskontrollen wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Der Indikator gilt als valide.
Kommentar
Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich nur auf Personen im berufsfähigen Alter, d. h. auf die Altersgruppen 15 bis 64 Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen
Der vorliegende Indikator weist alters- und geschlechtsabhängige Unterschiede in der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe infolge von psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10), Störungen durch psychotrope Substanzen (F11 - F19), Schizophrenie (F20 - F29) und affektiven Störungen (F30 - F39) aus.
Medizinische Rehabilitation
Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsbedarf sowie Frühberentung oder sogar Frühsterblichkeit entstehen nicht aus heiterem Himmel. Gesundheitliche Verläufe enthalten in der Regel systematische Muster, die als Hinweise für eine Rehabilitationsbedürftigkeit bzw. einen Rehabilitationsbedarf interpretiert werden können. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zielen darauf ab, Frühberentung zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Eine rehabilitative Intervention sollte zu einem veränderten gesundheitlichen Verlaufsmuster führen, mit einer gesundheitlich positiven Tendenz. Neben Effekten für die allgemeine gesundheitliche Lebensqualität sollten rehabilitative Interventionen im Saldo zu einer Reduktion der Inanspruchnahme akutmedizinischer Angebote und damit zu einer Reduktion direkter Gesundheitskosten führen.
Gesetzliche Rentenversicherung
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen.
Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.