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3.85 Medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe infolge von psychischen und Verhaltensstörungen nach Alter und Geschlecht

Eckdaten

2021
Medizinische und sonstige Leistungen zur Teilhabe infolge von … Einheit Insgesamt Männlich Weiblich
psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol  Anzahl 1.301 917 384
psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen   Anzahl 974 740 234
psychischen und Verhaltensstörungen durch Schizophrenie Anzahl 83 39 44
psychischen und Verhaltensstörungen durch affektiven Störungen Anzahl 3.064 828 2.236

          
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

Letzte Aktualisierung: 18.04.2023

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

Datenquelle

Statistik über Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe 
Statistik der Aktiv Versicherten

Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU (nur Angaben zu: Expenditure on curative & rehabilitative care, in-patient care, day care), die nach Altersgruppen und Geschlecht gegliedert sind. Im bisherigen Indikatorensatz gab es vergleichbare Angaben im Indikator 7.21.

Periodizität

Jährlich, 31.12.

Validität

Für alle Rehabilitationsleistungen besteht Berichtspflicht, so dass von einer Vollständigkeit der Daten ausgegangen werden kann. Die Qualität der Daten wird durch Qualitätssicherungsprogramme gesichert. Durch Einzelprüfungen von Kodierungen der Ärzte und zusätzliche Plausibilitätskontrollen wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Der Indikator gilt als valide.

Kommentar

Rehabilitationsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen sich nur auf Personen im berufsfähigen Alter, d. h. auf die Altersgruppen 15 bis 64 Jahre. Die Angaben der Rehabilitation liegen auf Länder- und kommunaler Ebene nach Wohnort der Rehabilitanden vor. Als Bezugspopulation werden die aktiv versicherten Personen der gesetzlichen Rentenversicherung genommen.

Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.

ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen und Einzeldiagnosen

Der vorliegende Indikator weist alters- und geschlechtsabhängige Unterschiede in der Häufigkeit der Inanspruchnahme von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe infolge von psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10), Störungen durch psychotrope Substanzen (F11 - F19), Schizophrenie (F20 - F29) und affektiven Störungen (F30 - F39) aus.

Medizinische Rehabilitation

Rehabilitationsbedürftigkeit, Rehabilitationsbedarf sowie Frühberentung oder sogar Frühsterblichkeit entstehen nicht aus heiterem Himmel. Gesundheitliche Verläufe enthalten in der Regel systematische Muster, die als Hinweise für eine Rehabilitationsbedürftigkeit bzw. einen Rehabilitationsbedarf interpretiert werden können. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen zielen darauf ab, Frühberentung zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Eine rehabilitative Intervention sollte zu einem veränderten gesundheitlichen Verlaufsmuster führen, mit einer gesundheitlich positiven Tendenz. Neben Effekten für die allgemeine gesundheitliche Lebensqualität sollten rehabilitative Interventionen im Saldo zu einer Reduktion der Inanspruchnahme akutmedizinischer Angebote und damit zu einer Reduktion direkter Gesundheitskosten führen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen.

Einer der Bundesträger und gleichzeitig Datenhalter für die Indikatoren zu Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, ein Zusammenschluss der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR). Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.

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