3.86 Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von psychischen und Verhaltensstörungen nach Alter und Geschlecht
Eckdaten
Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von … | Einheit | Insgesamt | Männlich | Weiblich |
---|---|---|---|---|
psychischen und Verhaltensstörungen durch Alkohol | Anzahl | 325 | 252 | 73 |
psychischen und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen | Anzahl | 31 | 23 | 8 |
psychischen und Verhaltensstörungen durch Schizophrenie | Anzahl | 191 | 93 | 98 |
psychischen und Verhaltensstörungen durch affektiven Störungen | Anzahl | 1.076 | 327 | 749 |
Datenquelle: Deutsche Rentenversicherung Bund: Statistik der gesetzlichen Rentenversicherung
Letzte Aktualisierung: 16.04.2025
Ausführliche Datentabelle zum Download
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV)
Datenquelle
Statistik über Rentenzugänge
Statistik der Aktiv Versicherten
Es gibt keine vergleichbaren Indikatoren der WHO, OECD oder EU. Dieser Indikator wird neu in den Indikatorensatz der Länder aufgenommen.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Durch den Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) erfolgen Einzelprüfungen der Kodierungen der Ärzte. Dadurch wird sichergestellt, dass nur zulässige Diagnosen kodiert werden. Vollständigkeit und Qualität der Daten werden durch Plausibilitätsprüfungen und Qualitätssicherungsprogramme kontrolliert, so dass von einer guten Datenqualität ausgegangen werden kann. Der Indikator gilt als valide.
Kommentar
Alle Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden statistisch erfasst und bis zum Übergang in die Altersrente in einer Datei geführt.
Durch das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit wurde zum 1.1.2001 das bisherige System durch ein einheitliches und abgestuftes System einer Erwerbsminderungsrente abgelöst.
Der vorliegende Indikator ist ein Ergebnisindikator.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen
Der Indikator weist die Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit infolge von psychischen und Verhaltensstörungen mit den Diagnosegruppen Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol (F10), Störungen durch psychotrope Substanzen (F11 - F19), Schizophrenie (F20 - F29) und Affektive Störungen (F30 - F39) nach Alter und Geschlecht im Berichtsjahr aus.
Anspruchsvoraussetzungen
Eine Rente wegen verminderter Erwerbsunfähigkeit erhalten Versicherte bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anzahl der Frühberentungen wird krankheitsspezifisch in der Statistik der Rentenversicherer ausgewiesen. Seit dem 1.1.2001 können wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit keine neuen Ansprüche entstehen, sondern nur noch wegen Erwerbsminderung.
Der vorliegende Indikator enthält teilweise und voll erwerbsgeminderte Personen. Teilweise erwerbsgemindert sind Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit außerstande sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Voll erwerbsgemindert sind Versicherte, die nach vorhergehender Definition außerstande sind, mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.
Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung
Die Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung wurde durch das Gesetz zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrgG) ab 1.10.2005 grundlegend neu strukturiert. Die Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung werden ab dem Zeitpunkt von zwei Bundesträgern sowie Regionalträgern unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung wahrgenommen. Grundlagen der Statistik der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind im Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) enthalten.
Es werden die Rentenzugänge der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), dem Zusammenschluss von Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) und des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), in absoluten Zahlen und je 100 000 der aktiv Versicherten dargestellt. Die Angaben werden auf den Wohnort der/des Versicherten bezogen.