3.89 Gestorbene infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) nach Kreisfreien Städten und Landkreisen sowie Geschlecht
Eckdaten
Merkmal | Einheit | Sachsen | Kreisfreie Städte | Landkreise |
---|---|---|---|---|
Sterbefälle infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung | Anzahl | 692 | 227 | 465 |
Männliche Sterbefälle infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung | Anzahl | 516 | 159 | 357 |
Weibliche Sterbefälle infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung | Anzahl | 176 | 68 | 108 |
Letzte Aktualisierung: 20.01.2025
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Metadatenbeschreibung
Datenhalter
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen
Datenquelle
Todesursachenstatistik
Fortschreibung des Bevölkerungsstandes
Vergleichbar mit den WHO-Indikatoren 1780 120102 SDR, suicide & self-inflicted injuries, all/100 000, 1781 120102 SDR, suicide &self-inflicted injuries, all/100 000, male, 1782 120102 SDR, suicide &self-inflicted injuries all/100 000, female. Vergleichbar mit dem OECD-Indikator Causes of mortality, Suicide and self-inflicted injury. Entsprechende EU-Indikatoren im Kapitel 3.2.1. Cause-specific mortality lauten Cause of death, Suicide and intentional self-harm: Number of suicides/100 000 inhabitants in a year (mean population). Der hier ausgewiesene Indikator ist neu.
Periodizität
Jährlich, 31.12.
Validität
Für die Registrierung der Sterbefälle ist die letzte Wohngemeinde, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung des Gestorbenen maßgebend. Die Zahlen werden der Bevölkerungsstatistik und der Todesursachenstatistik der Länder entnommen. Die Validität setzt die Weiterleitung der Todesbescheinigungen an das zuständige Einwohnermeldeamt voraus, so dass Verstorbene in die Statistik der Kommunen und des Bundeslandes eingehen, je nachdem, wo sie mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet waren. Die Kodierung der Todesbescheinigungen erfolgt in den Statistischen Landesämtern. Daten über die Suizidsterbefälle gelten als relativ zuverlässig.
Kommentar
Die im Indikator ausgewiesenen vorsätzlichen Selbstbeschädigungen enthalten per Definition keine Suizidfälle der unter 10-Jährigen. Regionalisierte Suizidraten bilden den Grundstock einer kommunalen Berichterstattung über Suizidfälle. Für die Berechnung von Raten als Mehrjahresmittelwert (z. B. drei Jahre) sind die Verfahren der Mittelwertbildung mit der Methode der gleitenden Durchschnitte kombinierbar (s. Anhang 1). Die Raten je 100 000 Einwohner werden bei der Berechnung bevorzugt. Es handelt sich um einen Ergebnisindikator.
Suizid (Selbstmord)
Die Anzahl der jugendlichen Selbstmorde ist in Großstädten doppelt so hoch wie auf dem Land. Die Zahl der Suizide in ländlichen Gebieten mit hoher Drogenkriminalität liegt 50 % über dem Durchschnitt.
Aufschlussreich ist, dass die Rate der Suizidversuche bei Mädchen dreimal höher ist als bei Jungen. Dagegen führen jedoch bei Jungen die Suizidversuche dreimal öfter zum Tode als beim weiblichen Geschlecht. Ein Anstieg von Suizidsterbefällen wird in höherem Lebensalter beobachtet.
geschlechtsspezifische Suizidsterbefälle
Regionalisierte geschlechtsspezifische Sterbeziffern infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) machen diese besondere Form geschlechtsspezifischer Sterblichkeit und ihren Anteil an der Gesamtsterblichkeit deutlich und lassen die Unterschiede im Vergleich der Zahlen Gestorbener nach Geschlecht durch die entsprechenden Häufigkeiten je 100 000 Einwohner zwischen den Kreisfreien Städten und Landkreisen in Sachsen deutlich werden.
ICD 10 ausgewählte Diagnosegruppen
Der Indikator 3.89 enthält die absoluten Todesfälle, die auf die jeweilige durchschnittliche Wohnbevölkerung bezogenen geschlechtsspezifischen Mortalitätsraten und die auf die Gesamtsuizidrate des Landes normierten Mortalitätsziffern (SMR) infolge vorsätzlicher Selbstbeschädigung (Suizidsterbefälle) (X60 – X84) für Sachsen pro Berichtsjahr. Grundlage für die Tabelle bildet die amtliche Todesursachenstatistik.