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5.3 Staub (PM10) in der Außenluft nach Messstationen

Eckdaten

2022
Merkmal Jahresmittel Wert
Höchster Wert: Leipzig-Mitte in µg/m3 18
Niedrigster Wert: Carlsfeld in µg/m3 9

          
Datenquelle: Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Abteilung Klima, Luft, Lärm, Strahlen

Letzte Aktualisierung: 04.03.2024

Ausführliche Datentabelle zum Download

Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

Unterrichtung der Öffentlichkeit / Berichtspflichten

Aktuelle Messwerte unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/uebersicht.aspx

und im MDR-Videotext Seite 521 bis 523

Jährliche Berichtspflicht (Veröffentlichung unter :https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/5693.htm

Datenrecherche unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/Recherche.aspx

PM10-Überschreitungstabelle unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/PM10UebTage.aspx.

Keine Vergleichbarkeit mit Indikatoren der WHO, da die WHO einen bevölkerungsbezogenen Gewichtungsfaktor benutzt. Ab 2002 besteht jedoch eine Vergleichbarkeit auf EU-Ebene (siehe Definition). Die EU wird Indikatoren zu Outdoor air führen. Eine Vergleichbarkeit mit Indikatoren der OECD ist nicht gegeben.

Der Indikator ist mit dem bisherigen Indikator 5.7 voll vergleichbar. Hinzugenommen wurde die Häufigkeit der EU-Grenzwertüberschreitungen

Kommentar

Indikator 5.3 wird als Länderindikator geführt. Der Indikator zählt zur Gruppe der Gesundheitsdeterminanten.

Grundlage der Beurteilung von Feinstaub PM10 in der Außenluft ist die Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa. Diese wurde mit der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstgrenzen - 39. BImSchV) vom 02.August 2010 in deutsches Recht umgesetzt.

Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit

  • Der Tagesgrenzwert beträgt 50 µg/m³ bei 35 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr
  • Der Jahresgrenzwert beträgt 40 µg/m³

Entstehung  und Gesundheitsrisiken

Feinstaub entsteht hauptsächlich bei thermischen Prozessen (Kraftwerke, Industrie, Gewerbe, Straßenverkehr). Im innerstädtischen Bereich trägt der Straßenverkehr erheblich zur Feinstaubbelastung bei. Hierbei verursachen sowohl die direkten Emissionen aus den Motoren – vorrangig Dieselmotoren – als auch der Reifenabrieb und aufgewirbelter Straßenstaub die Feinstaubbelastung. Eine weitere Staubquelle ist die Bildung sekundärer Partikel durch chemische Reaktionen gasförmiger Schadstoffe in der Atmosphäre. Quelle dieser sekundären Partikel ist u. a. auch die Landwirtschaft. Emissionen gasförmiger Vorläufersubstanzen, wie Ammoniak, werden z. B. durch die Tierhaltung verursacht.

Eingeatmeter Feinstaub hat schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. Möglich sind Atemwegserkrankungen und die Beeinträchtigung von Herz und Kreislauf.

Überwachung

Die Außenluftkonzentrationen werden vom Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie an ortsfesten Messstationen überwacht und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kontrolliert. Zum einem erfolgen kontinuierliche Messungen (Basis: Stundenmittelwerte) und zum anderen erfolgt die Messung mit PM10-Sammler und gravimetrischer Filteranalyse (Tagesmittelwerte).

Die Überwachung wurde 2015 an 23 Messstationen durchgeführt, davon an neun verkehrsnahen Messstationen, an acht Stationen im städtischen und an sechs im ländlichen Hintergrund.

 

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Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)

 

Unterrichtung der Öffentlichkeit / Berichtspflichten

Aktuelle Messwerte unter http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/uebersicht.aspx

und im MDR-Videotext Seite 521 bis 523

Jährliche Berichtspflicht (Veröffentlichung unter :https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/luft/5693.htm

Datenrecherche unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/Recherche.aspx

PM10-Überschreitungstabelle unter: http://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/luftonline/PM10UebTage.aspx

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