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5.6 Belastung des Trinkwassers mit Nitrat und Pestiziden

Eckdaten

2021
Proben aus der zentralen Wasserversorgung belastet mit der Substanz … Einheit Versorgungsgebiete Analysen Grenzwertüberschreitungen bei Analysen
Nitrat (Grenzwert: 50 mg/l) Anzahl 252 368 1
Pestizide (Grenzwert: 0,0005 mg/l) Anzahl 245 355 -
Pestizide (Grenzwert: 0,0001 mg/l Anzahl / 12.005 -

          
Datenquelle: Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen
Zeichenerklärung

Letzte Aktualisierung: 19.04.2023

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Metadatenbeschreibung

Datenhalter

Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen

Datenquelle

Trinkwasserdatenbank Sachsen, Berichtsdaten

Kein vergleichbarer Indikator im HFA-21-Indikatorensatz, jedoch vergleichbar mit dem Indikator Exceedance of WHO drinking water guidelines for chemical parameters der WHO. Es gibt keine vergleichbaren OECD-Indikatoren. Die EU führt Indikatoren zu Drinking water supply gemäß der EU-TWRL. Diese verwenden dieselben Grenzwerte wie die TrinkwV. Im bisherigen Sachsen-Indikatorensatz gab es keinen vergleichbaren Indikator.

Periodizität

Jährlich

Validität

Kein vergleichbarer Indikator im HFA-21-Indikatorensatz, jedoch vergleichbar mit dem Indikator Exceedance of WHO drinking water guidelines for chemical parameters der WHO. Es gibt keine vergleichbaren OECD-Indikatoren. Die EU führt Indikatoren zu Drinking water supply gemäß der EU-TWRL. Diese verwenden dieselben Grenzwerte wie die TrinkwV. Im bisherigen Sachsen-Indikatorensatz gab es keinen vergleichbaren Indikator.

Kommentar

Die Häufigkeit  der Untersuchungen hängt von der in einem Wasserversorgungsgebiet abgegebenen oder produzierten Wassermenge ab.

Bei Pflanzenschutzmittel-und Biozidprodukt-Wirkstoffen sollte die Untersuchung lt. Trinkwasserverordnung auf die Einzelsubstanzen erfolgen, mit deren Vorhandensein im betreffenden Wassereinzugsgebiet zu rechnen ist. Die Auswahl der zu überprüfenden Parameter trifft das Gesundheitsamt; als Orientierungshilfe dient die „Landesliste für die empfohlene Untersuchung von Pflanzenschutzmittel- und Biozidwirkstoffen incl. Abbauprodukten im Oberflächen-, Grund- und Trinkwasser des Freistaates Sachsen“.

Begriff Trinkwasser

Gemäß Trinkwasserverordnung ist Trinkwasser alles Wasser, im ursprünglichen Zustand oder nach Aufbereitung, das zum Trinken, zum Kochen, zur Zubereitung von Speisen und Getränken oder anderen häuslichen Zwecken sowie zur Nutzung in einem Lebensmittelbetrieb bestimmt ist. Es muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist. Es muss genusstauglich und rein sein. Diese Anforderung gilt als erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden und das Wasser den Anforderungen der §§ 5 bis 7a der Trinkwasserverordnung entspricht. Bewertungsmaßstab ist die Trinkwasserverordnung – TrinkwV 2001.

Zentrale Wasserversorgungsanlage

Zur zentralen Wasserversorgungsanlage gehören die Förderanlagen und die dazugehörigen Leitungsnetze bis zum Hausanschluss. Probeentnahmestellen befinden sich am Wasserwerk, im Netz oder am Zapfhahn. Die Berichterstattung erfolgt bezogen auf Versorgungsgebiete. Jede Probeentnahmestelle, ob Wasserwerk, Netz, oder Zapfhahn, ist einem Versorgungsgebiet zugeordnet. Die Größeneinteilung erfolgt über die Abgabemenge im Versorgungsgebiet. Es wird über die Versorgungsgebiete mit einer Abgabe größer 1000 m³/Tag berichtet, sowie gesondert über die größer 10 m³/Tag, aber kleiner 1000 m³/Tag.

Der Unternehmer bzw. Inhaber einer Wasserversorgungsanlage darf Wasser, das den Anforderungen der §§ 5 bis 7a oder zugelassenen Abweichungen gemäß §§ 9 und 10 nicht entspricht, nicht als Wasser für den menschlichen Gebrauch abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen. Er ist nach der Trinkwasserverordnung verpflichtet, Wasseruntersuchungen durchzuführen oder durchführen zu lassen und den Verbraucher über die Qualität des zur Verfügung gestellten Wassers zu informieren.

Die Gesundheitsämter überwachen die Wasserversorgungsanlagen und ordnen die notwendigen Maßnahmen an, wenn die Grenzwerte der untersuchten Stoffe überschritten werden. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, jährlich die Daten zur Trinkwasserqualität aus den Wasserversorgungsgebieten, in die mehr als 10 m³/Tag abgegeben wird, der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr benannten Stelle zu melden. (In Sachsen ist die benannte Stelle für die Entgegennahme der Meldung und die Berichterstattung die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen.)

Nitrat ist insbesondere für Kinder von gesundheitlicher Bedeutung, da es bei Säuglingen zur Methämoglobinämie führen kann und als Teilprodukt der Bildung der als kanzerogen geltenden N-Nitroso-Verbindungen gilt. In Gebieten intensiver Landwirtschaft stellt es eine relevante Belastungsgröße dar.

Pestizide (Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel) gelangen über verschiedene Anwendungen in das Grundwasser und können somit auch zu einer Kontamination des Trinkwassers führen. Haupteintragspfade sind:

  1. flächenhafter Eintrag durch Anwendung auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen sowie im Gartenbau
  2. Anwendung von Totalherbiziden auf Nichtkulturland (Wege, Gleise, usw.)
  3. Unsachgemäße Entsorgung der Restbrühe (punktueller Eintrag)

Für den vorliegenden Indikator gelten folgende Grenzwerte:

  • Nitrat: 50 mg/l
  • Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) insgesamt: 0,0005 mg/l
  • Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel (PBSM) Einzel-PBSM: 0,0001 mg/l

Im vorliegenden Indikator sind Werte aus Anlagen mit weniger als 10 m3/Tag  und Eigenwasserversorgungsanlagen (private Brunnen) nicht enthalten.

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